Zitat Zitat von Vollalarm Beitrag anzeigen
dass man nicht feuerwehr drauf schreiben darf, darüber bin ich mir bewusst...
Selbst das is nicht richtig...

Zitat Zitat von Juris.de
§132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn du also jemandem einen Strafzettel ausfüllen willst, machst du dich wegen Amtsanmaßung strafbar... Nur mal so als Beispiel ;)

MfG Fabsi