Also wer sagt denn, daß ein Einsatzfahrzeug (ein richtiges, kein Ziviles mit o.g. Aufkleber) keine Knolle beim Falschparken bekommen kann?
Bei uns gab es schon Knollen wegen "Parkens ohne lösen eines Parkscheines" und sogar wegen überschreiten der HU (um 1 Monat und 1 Tag!). Die Politessen interessiert das nen Sch...dreck was das Fahrzeug für ein Kennzeichen hat oder von welcher Org. das ist, die schreiben fleissig drauf los.
Die Geschichte mit dem Parken hatten wir als Einsatzfahrt beweisen können, fiel also schonmal raus, nur die Knolle wegen der überfälligen HU (das Fahrzeug sollte gar nicht genutzt werden), die mussten wir zahlen, trotz behördenkennzeichen und Einsatzfahrzeug.

Auch wird bei einem Rotlichtverstoß grundsätzlichg ein entsprechender Bußgeldbescheid ins Haus flattern, egal ob Zivilfahrzeug oder Einsatzfahrzeug. Danach muss dann bewiesen werden, dass es sich um eine Wegerechtsfahrt/Sonderrechtsfahrt gehandelt hat (Ausnahmen schonmal wenn der Sachbearbeiter im Ordnungsamt/BUßgeldstelle das leuchtende Blaulicht bemerkt)