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Thema: Anrechnung von Nachteinsätzen auf die Arbeitszeit

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  1. #1
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    Wir hatten mal einen Einsatz von 22Uhr bis Nachts ca.3Uhr...Und mussten alle zur Arbeit.Find ich nicht richtig sowas.Sowas muss doch geregelt sein Gesetzlich oder?

    Deswegen würde mich das hier auch mal interessieren..........

  2. #2
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    @Postgolf

    Ist zwar alles schön und gut mit den geregelten Ruhezeiten nach den Einsätzen.
    Aber ich kann dazu nur eines sagen: Sei froh das Du Arbeit hast!

    Dein Arbeitgeber ist bestimmt nicht sehr erfreut wenn Du ihm da Gesetzestexte unter die Nase reibst.
    Deshalb ist das sehr mit Vorsicht zu genießen.
    Lieber am Morgen zur Arbeit erscheinen und dafür dann vllt. etwas früher Schluss machen wenn es möglich ist..

    Grüße
    ZL

    Ruhezeiten (Empfehlung):
    http://www.dfv.org/fachthemen/fa10/E...Ruhezeiten.pdf
    ~Greatness is no Question of Size~
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  3. #3
    teledux Gast
    Wie bereits erwähnt, gibt es eine Empfehlung hinsichtlich der Ruhezeiten nach nächtlichen Einsätzen.

    Ich persönlich würde das in einem offenen Gespräche mit meinem Chef/Arbeitgeber klären. Man kann auf die Empfehlungen/Gesetze hinweisen, und einen für beide Parteien günstigen Weg finden.

    Nur stur auf die Gesetze pochen, und dem Arbeitgeber klar machen das einem die Ruhezeiten zustehen wäre für mich nicht der richtige Weg.

    Denn spätestens nach der Frage des Arbeitgebers, von wem man sein Geld verdiene, Feuerwehr oder Arbeitsstelle, sollte man sich heutzutage um seinen Arbeitsplatz Gedanken machen.

  4. #4
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    Da müsste doch eigentlich die Verdienstausfallregelung greifen.

    Wenn Du die ganze Nacht im Einsatz warst, und dann 3 Stunden später als sonst zur Arbeit erscheinst, müsste Dein Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet bekommen.

    Weder Dir noch deinem Arbeitgeber kann ja daran gelegen sein, dass Du völlig übermüdet zur Arbeit erscheinst (Qualität, Unfallgefahr, etc.)

    Selbstverständlich gibt es Berufe, bei denen Du nicht mal eben ein paar Stunden später kommen kannst, z.B. weil andere von Deinem Erscheinen abhängig sind. Da musst Du dann natürlich schon während des Einsatz entsprechend reagieren und Dich früher rauslösen lassen, oder garnicht erst zum Einsatz hingehen. Aber das ist ja das gleiche, wie das Verlassen der Arbeitsstelle für einen Einsatz - bei manchen kein Problem, beim manchen aber nicht möglich.

    Gruß,
    ahk

  5. #5
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Da müsste doch eigentlich die Verdienstausfallregelung greifen.

    Wenn Du die ganze Nacht im Einsatz warst, und dann 3 Stunden später als sonst zur Arbeit erscheinst, müsste Dein Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet bekommen.

    Weder Dir noch deinem Arbeitgeber kann ja daran gelegen sein, dass Du völlig übermüdet zur Arbeit erscheinst (Qualität, Unfallgefahr, etc.)

    Selbstverständlich gibt es Berufe, bei denen Du nicht mal eben ein paar Stunden später kommen kannst, z.B. weil andere von Deinem Erscheinen abhängig sind. Da musst Du dann natürlich schon während des Einsatz entsprechend reagieren und Dich früher rauslösen lassen, oder garnicht erst zum Einsatz hingehen. Aber das ist ja das gleiche, wie das Verlassen der Arbeitsstelle für einen Einsatz - bei manchen kein Problem, beim manchen aber nicht möglich.

    Gruß,
    ahk
    Hallo Arne,

    aber genau das ist das Problem.
    Gerade bei 3 oder 4 Stunden Verdienstausfall ist der Verwaltungs-Aufwand in mittleren bis größeren Unternehmen größer als wie den Vorgang zu bearbeiten.
    Deshalb verzichten hier viele darauf. Was aber dann doch vielen Arbeitgebern trotzdem ein Dorn im Auge ist.

    Gruß
    ZL
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  6. #6
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    Bei uns brauch man nach Einsätzen, die einem körperlich belastet haben,und Länger als 4 std.,gehen, nicht mehr zur Arbeit.
    Es gibt da aber ne Sonderregelung.

    Beginnt der Einsatz vor 0.00h, und die Einsatzzeit befand sich zu mehr als 60%, vor 0.00h, bekommt man von der Stadt nur 80% zurück. Wenn der Löschgruppenführer bestätigt, das der Mann unentbehrlich, und nicht austauschbar war. Betrifft nur Schichtarbeiter.

    Wobei, diese Regelung offiziell,so bekannt gegeben wurde, es aber wiederum anders gehandhabt wird.
    Wenn der LGF ne Bestätigung schreibt, wird auch voll von der Stadt zurück gezahlt.

    Beginnt der Einsatz nach 0.00h, und man kann sich nicht mind., 4 Std. vor Arbeitsbeginn ausruhen/erholen, oder hatte einen TH-Einsatz mit Verstorbenen, darf man zu Hause bleiben.
    Allerdings wird von der Stadt empfolen, das man vielleicht etwas später hingeht, oder versuchen soll, nur ein halben Tag zu fehlen. Einmal wg., den Kosten(ist zweitrangig), und um die Gutmütigkeit des Arbeitgebers nicht zu überreizen.

    Unser großes Problem ist mit den LKW-Fahrern. Wenn die Morgens nicht pünktlich losfahren, haben die nen längeren Arbeitstag, und die können ja nun nicht einfach mal so zu Hause bleiben, weil bei deren Arbeitgebern ja nun nicht immer mal so ebend ein anderen Fahrer zu Verfügung steht. Ein Kamerad von uns, hat bei Kyrill von 16.00h-3.00h Nachts, als Fahrer Einsätze mit gefahren, und ist dann um 6.00h wieder zur Maloche.
    Da hat er unser aller Respekt und Anerkennung erhalten. Wobei wir uns fragen, wie der den Tag überstanden hat. Der war die ganze Zeit volle Pulle am Sägen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Ein Kamerad von uns, hat bei Kyrill von 16.00h-3.00h Nachts, als Fahrer Einsätze mit gefahren, und ist dann um 6.00h wieder zur Maloche.
    Da hat er unser aller Respekt und Anerkennung erhalten. Wobei wir uns fragen, wie der den Tag überstanden hat. Der war die ganze Zeit volle Pulle am Sägen.
    Aua. Gerade für Berufskraftfahrer ist die Arbeitszeit nicht das einzige Problem, sondern oft auch die Lenkzeit...

  8. #8
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Unser großes Problem ist mit den LKW-Fahrern. Wenn die Morgens nicht pünktlich losfahren, haben die nen längeren Arbeitstag, und die können ja nun nicht einfach mal so zu Hause bleiben, weil bei deren Arbeitgebern ja nun nicht immer mal so ebend ein anderen Fahrer zu Verfügung steht. Ein Kamerad von uns, hat bei Kyrill von 16.00h-3.00h Nachts, als Fahrer Einsätze mit gefahren, und ist dann um 6.00h wieder zur Maloche.
    Da hat er unser aller Respekt und Anerkennung erhalten. Wobei wir uns fragen, wie der den Tag überstanden hat. Der war die ganze Zeit volle Pulle am Sägen.
    Für mich grenzt der Fall schon fast an Dummheit.

    Kann oder wollte der nicht erkennen was er für eine potentielle Gefahr für sich und andere ist?

    Für mich ist das Unverantwortung seitens der Führung und des Kameraden ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  9. #9
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    *zustimm*

    Diese "Empfehlung" ist eigentlich nur eine auf die Feuerwehr abgestimmte auslegung der Gestzlichen Arbeitszeitregelung...

    In den Landesgesetzen manche Bundesländer steht teilweise drin, dass dein Arbeitgeber die zwar Frei geben MUSS, aber einen anderen Grund zum Kündigen, wenns ihm zu "bunt" wird, ist nicht das schwerste ;)

    Also ist immernoch das beste: Das offene Gespräch mit dem eigenen Arbeitgeber suchen...

    Bei mir war es mal so, dass es hieß:

    Naja, wenn keine Termin anstehen und ich die "normale" Arbeit auch einen Tag später machen kann, kann ich gern zur FW, wenn ich da gebraucht werde...
    Wenn allerdings Prüfungstermine ausgemacht sind, soll ich doch mal schauen, dass ich ausgeruht auf die Arbeit komme...
    Gut, meine damalige Arbeit war auch nicht gerade eine, die man mit müden Augen machen konnte *ggg*

    MfG Fabsi

    P.S.: Ich muss sagen, das kurze Gespräch war einfach nur genial, denke mal das die meisten Arbeitgeber so sind...

  10. #10
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    Da hast du vollkommen Recht...Ich meinte es so das es ungerecht ist das der Wehrführer oder bei uns halt Ortsbrandmeister nicht eine Ruhepause ausspricht..Wer dann zur Arbeit geht oder nicht ist dann jedem selber überlassen..Nur von der Feuerwehr kam soetwas nicht rüber...........

    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle Beitrag anzeigen
    @Postgolf

    Ist zwar alles schön und gut mit den geregelten Ruhezeiten nach den Einsätzen.
    Aber ich kann dazu nur eines sagen: Sei froh das Du Arbeit hast!

    Dein Arbeitgeber ist bestimmt nicht sehr erfreut wenn Du ihm da Gesetzestexte unter die Nase reibst.
    Deshalb ist das sehr mit Vorsicht zu genießen.
    Lieber am Morgen zur Arbeit erscheinen und dafür dann vllt. etwas früher Schluss machen wenn es möglich ist..

    Grüße
    ZL

    Ruhezeiten (Empfehlung):
    http://www.dfv.org/fachthemen/fa10/E...Ruhezeiten.pdf

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