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Thema: Anrechnung von Nachteinsätzen auf die Arbeitszeit

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    04.12.2007
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    Also...

    Ich habe mich damit schon mal länger beschäftigt... Meine Rechtsunverbindliche Aussage:

    Zwischen zwei Dienstschichten müssen 11 Stunden Ruhepause liegen, davon 9 Stunden ununterbrochen. Zwischen dem Ende einer Dienstschicht und dem Beginn eines Einsatzes oder dem Ende eines Einsatzes und dem Beginn einer neuen Dienstschicht muss mindestens eine Stunde Pause liegen. Eine Dienstschicht beginnt mit regulärem Arbeitsbeginn und geht dann 24 Stunden bis zum nächsten Beginn einer Dienstschicht.

    Praktisches Beispiel:


    Vorraussetzung:
    Meine Dienstschicht beginnt jeden Tag um 8 Uhr und ich arbeite jeden Tag 8 Stunden und mache 30 Minuten Pause, also um 16.30 Uhr Feierabend.

    Beispiel 1)
    Alarm um 17:15 Uhr => Keine Unterbrechung der Dienstschicht, also ist die Höchstarbeitszeit 10:45 Std. einzuhalten, die m.E. im Feuerwehreinsatz auf 11:45 Std. ausgedehnt werden darf, also muss ich um 19:45 Uhr den Einsatz abbrechen.
    Beispiel 2)
    Alarm um 22:00 Uhr => Ich habe bereits 8:30 Std in der Regulären Schicht gearbeitet, darf also noch maximal bis 01:15 Uhr machen und danach stehen mir 9 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu, ich darf also erst um 10:15 meine Arbeit wieder aufnehmen und muss die Zeit von 08:00 Uhr bis 10:15 Uhr auch nicht nacharbeiten.
    Beispiel 3)
    Alarm um 02:00 Uhr => Ich habe bereits 8:30 Std in der Regulären Schicht gearbeitet, darf also noch maximal bis 05:15 Uhr machen. Ich hatte bereits 09:30 Std. Ruhezeit, ich muss also um 08:00 Uhr am Morgen wieder auf der Matte stehen.
    Beispiel 4)
    Alarm um 05:00 Uhr => Einsatz bis 07:30 Uhr, ich hatte bereits 11 Stunden Ruhezeit, muß aber nun eine Stunde Pause einhalten und darf um 08:30 anfangen zu arbeiten und muss die 30 Minuten nicht nacharbeiten.

    Diese Beispiele beziehen sich auf allgemeines Arbeitsrecht. Ich glaube aber nicht, das es da für Feuerwehrs ausnahmen gibt (Ausser der 11 Stunden statt 10...), sonst hätten die BF nicht Ihre Dienstpläne so derart wie in den letzten Jahren umgestalten müssen?

    Gruß PelBB

    PS: Ich bin kein Rechtsanwalt... hatte es nur in der eigenen Firma Intensiv durch...

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Diese Beispiele beziehen sich auf allgemeines Arbeitsrecht.
    Und das gilt für die freiwillige Feuerwehr? Würde mich wundern.

    ArbZG § 2 Begriffsbestimmungen: "(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten."

  3. #3
    Registriert seit
    09.04.2004
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    369
    Brauche ich für alle eine Vorschrift? Reicht nicht auch in 95% der Fälle der GMV?

    Mein AG erwartet von mir eine hohe Flexibilität. Ich hab nicht nur einmal morgens Koffer gepackt und bin abends irgendwohin geflogen / gefahren. Daher habe ich die Möglichkeit das ganze genauso flexibel zu handhaben. Kurze Mail oder einen Anruf "Komme später, aus dem und dem Grund" und das Tehma ist erledigt. Egal ob es dann 8:30 oder 11:30 Uhr wird...
    Viele Grüße

    Christian

  4. #4
    Registriert seit
    17.12.2007
    Beiträge
    531
    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Brauche ich für alle eine Vorschrift? Reicht nicht auch in 95% der Fälle der GMV?

    Mein AG erwartet von mir eine hohe Flexibilität. Ich hab nicht nur einmal morgens Koffer gepackt und bin abends irgendwohin geflogen / gefahren. Daher habe ich die Möglichkeit das ganze genauso flexibel zu handhaben. Kurze Mail oder einen Anruf "Komme später, aus dem und dem Grund" und das Tehma ist erledigt. Egal ob es dann 8:30 oder 11:30 Uhr wird...
    Das gelingt wahrscheinlich auch den meisten AN. Es gibt aber auch AG, die da nicht so flexibel reagieren. Ich denke da z.B. an kleine Handwerksbetriebe, die sich es nicht unbedingt leisten können, da sich dadurch evtl. eine Baustelle verzögert oder Ähnliches.

    Das klärende Gespräch vorab mit dem AG ist immer die beste Lösung. Ob der AG Einwände hat oder nicht, auf jeden Fall weiss man, woran man ist.
    MkG
    Rundhauber

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