Servus,

wie wird das bei Euch praktiziert wenn Ihr Nachteinsätze habt? Werden die Nachtstunden auf die Arbeitszeit angerechnet? So z.b. ein Einsatz von 01.00 - 03.00 Uhr, müsst Ihr Euch dann morgens todmüde in die Arbeit schleppen? Oder gibts da ein Gesetz, daß das regelt? Das Feuerwehrgesetz ist hierzu doch recht vage.

Viele Grüße

Hubert