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Thema: Anrechnung von Nachteinsätzen auf die Arbeitszeit

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  1. #1
    Registriert seit
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    Anrechnung von Nachteinsätzen auf die Arbeitszeit

    Servus,

    wie wird das bei Euch praktiziert wenn Ihr Nachteinsätze habt? Werden die Nachtstunden auf die Arbeitszeit angerechnet? So z.b. ein Einsatz von 01.00 - 03.00 Uhr, müsst Ihr Euch dann morgens todmüde in die Arbeit schleppen? Oder gibts da ein Gesetz, daß das regelt? Das Feuerwehrgesetz ist hierzu doch recht vage.

    Viele Grüße

    Hubert

  2. #2
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    231

    AW

    Ja da muss es etwas geben denn wenn du ab 1 Uhr raus warst hast du glaub ich ab ner gewissen Zeit das recht Später zur Arbeit oder gar nicht zur Arbeit zu erscheinen das ist zeitlich irgendwie gestaffelt aber wo man das findet sorry das weiß ich net.

  3. #3
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    301
    Wir hatten mal einen Einsatz von 22Uhr bis Nachts ca.3Uhr...Und mussten alle zur Arbeit.Find ich nicht richtig sowas.Sowas muss doch geregelt sein Gesetzlich oder?

    Deswegen würde mich das hier auch mal interessieren..........

  4. #4
    Registriert seit
    09.10.2003
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    2.273
    @Postgolf

    Ist zwar alles schön und gut mit den geregelten Ruhezeiten nach den Einsätzen.
    Aber ich kann dazu nur eines sagen: Sei froh das Du Arbeit hast!

    Dein Arbeitgeber ist bestimmt nicht sehr erfreut wenn Du ihm da Gesetzestexte unter die Nase reibst.
    Deshalb ist das sehr mit Vorsicht zu genießen.
    Lieber am Morgen zur Arbeit erscheinen und dafür dann vllt. etwas früher Schluss machen wenn es möglich ist..

    Grüße
    ZL

    Ruhezeiten (Empfehlung):
    http://www.dfv.org/fachthemen/fa10/E...Ruhezeiten.pdf
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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  5. #5
    teledux Gast
    Wie bereits erwähnt, gibt es eine Empfehlung hinsichtlich der Ruhezeiten nach nächtlichen Einsätzen.

    Ich persönlich würde das in einem offenen Gespräche mit meinem Chef/Arbeitgeber klären. Man kann auf die Empfehlungen/Gesetze hinweisen, und einen für beide Parteien günstigen Weg finden.

    Nur stur auf die Gesetze pochen, und dem Arbeitgeber klar machen das einem die Ruhezeiten zustehen wäre für mich nicht der richtige Weg.

    Denn spätestens nach der Frage des Arbeitgebers, von wem man sein Geld verdiene, Feuerwehr oder Arbeitsstelle, sollte man sich heutzutage um seinen Arbeitsplatz Gedanken machen.

  6. #6
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    1.294
    Da müsste doch eigentlich die Verdienstausfallregelung greifen.

    Wenn Du die ganze Nacht im Einsatz warst, und dann 3 Stunden später als sonst zur Arbeit erscheinst, müsste Dein Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet bekommen.

    Weder Dir noch deinem Arbeitgeber kann ja daran gelegen sein, dass Du völlig übermüdet zur Arbeit erscheinst (Qualität, Unfallgefahr, etc.)

    Selbstverständlich gibt es Berufe, bei denen Du nicht mal eben ein paar Stunden später kommen kannst, z.B. weil andere von Deinem Erscheinen abhängig sind. Da musst Du dann natürlich schon während des Einsatz entsprechend reagieren und Dich früher rauslösen lassen, oder garnicht erst zum Einsatz hingehen. Aber das ist ja das gleiche, wie das Verlassen der Arbeitsstelle für einen Einsatz - bei manchen kein Problem, beim manchen aber nicht möglich.

    Gruß,
    ahk

  7. #7
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    *zustimm*

    Diese "Empfehlung" ist eigentlich nur eine auf die Feuerwehr abgestimmte auslegung der Gestzlichen Arbeitszeitregelung...

    In den Landesgesetzen manche Bundesländer steht teilweise drin, dass dein Arbeitgeber die zwar Frei geben MUSS, aber einen anderen Grund zum Kündigen, wenns ihm zu "bunt" wird, ist nicht das schwerste ;)

    Also ist immernoch das beste: Das offene Gespräch mit dem eigenen Arbeitgeber suchen...

    Bei mir war es mal so, dass es hieß:

    Naja, wenn keine Termin anstehen und ich die "normale" Arbeit auch einen Tag später machen kann, kann ich gern zur FW, wenn ich da gebraucht werde...
    Wenn allerdings Prüfungstermine ausgemacht sind, soll ich doch mal schauen, dass ich ausgeruht auf die Arbeit komme...
    Gut, meine damalige Arbeit war auch nicht gerade eine, die man mit müden Augen machen konnte *ggg*

    MfG Fabsi

    P.S.: Ich muss sagen, das kurze Gespräch war einfach nur genial, denke mal das die meisten Arbeitgeber so sind...

  8. #8
    Registriert seit
    29.06.2007
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    Da hast du vollkommen Recht...Ich meinte es so das es ungerecht ist das der Wehrführer oder bei uns halt Ortsbrandmeister nicht eine Ruhepause ausspricht..Wer dann zur Arbeit geht oder nicht ist dann jedem selber überlassen..Nur von der Feuerwehr kam soetwas nicht rüber...........

    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle Beitrag anzeigen
    @Postgolf

    Ist zwar alles schön und gut mit den geregelten Ruhezeiten nach den Einsätzen.
    Aber ich kann dazu nur eines sagen: Sei froh das Du Arbeit hast!

    Dein Arbeitgeber ist bestimmt nicht sehr erfreut wenn Du ihm da Gesetzestexte unter die Nase reibst.
    Deshalb ist das sehr mit Vorsicht zu genießen.
    Lieber am Morgen zur Arbeit erscheinen und dafür dann vllt. etwas früher Schluss machen wenn es möglich ist..

    Grüße
    ZL

    Ruhezeiten (Empfehlung):
    http://www.dfv.org/fachthemen/fa10/E...Ruhezeiten.pdf

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