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Thema: Anrechnung von Nachteinsätzen auf die Arbeitszeit

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  1. #1
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    Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
    Da müsste doch eigentlich die Verdienstausfallregelung greifen.

    Wenn Du die ganze Nacht im Einsatz warst, und dann 3 Stunden später als sonst zur Arbeit erscheinst, müsste Dein Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet bekommen.

    Weder Dir noch deinem Arbeitgeber kann ja daran gelegen sein, dass Du völlig übermüdet zur Arbeit erscheinst (Qualität, Unfallgefahr, etc.)

    Selbstverständlich gibt es Berufe, bei denen Du nicht mal eben ein paar Stunden später kommen kannst, z.B. weil andere von Deinem Erscheinen abhängig sind. Da musst Du dann natürlich schon während des Einsatz entsprechend reagieren und Dich früher rauslösen lassen, oder garnicht erst zum Einsatz hingehen. Aber das ist ja das gleiche, wie das Verlassen der Arbeitsstelle für einen Einsatz - bei manchen kein Problem, beim manchen aber nicht möglich.

    Gruß,
    ahk
    Hallo Arne,

    aber genau das ist das Problem.
    Gerade bei 3 oder 4 Stunden Verdienstausfall ist der Verwaltungs-Aufwand in mittleren bis größeren Unternehmen größer als wie den Vorgang zu bearbeiten.
    Deshalb verzichten hier viele darauf. Was aber dann doch vielen Arbeitgebern trotzdem ein Dorn im Auge ist.

    Gruß
    ZL
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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  2. #2
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    Bei uns brauch man nach Einsätzen, die einem körperlich belastet haben,und Länger als 4 std.,gehen, nicht mehr zur Arbeit.
    Es gibt da aber ne Sonderregelung.

    Beginnt der Einsatz vor 0.00h, und die Einsatzzeit befand sich zu mehr als 60%, vor 0.00h, bekommt man von der Stadt nur 80% zurück. Wenn der Löschgruppenführer bestätigt, das der Mann unentbehrlich, und nicht austauschbar war. Betrifft nur Schichtarbeiter.

    Wobei, diese Regelung offiziell,so bekannt gegeben wurde, es aber wiederum anders gehandhabt wird.
    Wenn der LGF ne Bestätigung schreibt, wird auch voll von der Stadt zurück gezahlt.

    Beginnt der Einsatz nach 0.00h, und man kann sich nicht mind., 4 Std. vor Arbeitsbeginn ausruhen/erholen, oder hatte einen TH-Einsatz mit Verstorbenen, darf man zu Hause bleiben.
    Allerdings wird von der Stadt empfolen, das man vielleicht etwas später hingeht, oder versuchen soll, nur ein halben Tag zu fehlen. Einmal wg., den Kosten(ist zweitrangig), und um die Gutmütigkeit des Arbeitgebers nicht zu überreizen.

    Unser großes Problem ist mit den LKW-Fahrern. Wenn die Morgens nicht pünktlich losfahren, haben die nen längeren Arbeitstag, und die können ja nun nicht einfach mal so zu Hause bleiben, weil bei deren Arbeitgebern ja nun nicht immer mal so ebend ein anderen Fahrer zu Verfügung steht. Ein Kamerad von uns, hat bei Kyrill von 16.00h-3.00h Nachts, als Fahrer Einsätze mit gefahren, und ist dann um 6.00h wieder zur Maloche.
    Da hat er unser aller Respekt und Anerkennung erhalten. Wobei wir uns fragen, wie der den Tag überstanden hat. Der war die ganze Zeit volle Pulle am Sägen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Ein Kamerad von uns, hat bei Kyrill von 16.00h-3.00h Nachts, als Fahrer Einsätze mit gefahren, und ist dann um 6.00h wieder zur Maloche.
    Da hat er unser aller Respekt und Anerkennung erhalten. Wobei wir uns fragen, wie der den Tag überstanden hat. Der war die ganze Zeit volle Pulle am Sägen.
    Aua. Gerade für Berufskraftfahrer ist die Arbeitszeit nicht das einzige Problem, sondern oft auch die Lenkzeit...

  4. #4
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    172
    Also...

    Ich habe mich damit schon mal länger beschäftigt... Meine Rechtsunverbindliche Aussage:

    Zwischen zwei Dienstschichten müssen 11 Stunden Ruhepause liegen, davon 9 Stunden ununterbrochen. Zwischen dem Ende einer Dienstschicht und dem Beginn eines Einsatzes oder dem Ende eines Einsatzes und dem Beginn einer neuen Dienstschicht muss mindestens eine Stunde Pause liegen. Eine Dienstschicht beginnt mit regulärem Arbeitsbeginn und geht dann 24 Stunden bis zum nächsten Beginn einer Dienstschicht.

    Praktisches Beispiel:


    Vorraussetzung:
    Meine Dienstschicht beginnt jeden Tag um 8 Uhr und ich arbeite jeden Tag 8 Stunden und mache 30 Minuten Pause, also um 16.30 Uhr Feierabend.

    Beispiel 1)
    Alarm um 17:15 Uhr => Keine Unterbrechung der Dienstschicht, also ist die Höchstarbeitszeit 10:45 Std. einzuhalten, die m.E. im Feuerwehreinsatz auf 11:45 Std. ausgedehnt werden darf, also muss ich um 19:45 Uhr den Einsatz abbrechen.
    Beispiel 2)
    Alarm um 22:00 Uhr => Ich habe bereits 8:30 Std in der Regulären Schicht gearbeitet, darf also noch maximal bis 01:15 Uhr machen und danach stehen mir 9 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu, ich darf also erst um 10:15 meine Arbeit wieder aufnehmen und muss die Zeit von 08:00 Uhr bis 10:15 Uhr auch nicht nacharbeiten.
    Beispiel 3)
    Alarm um 02:00 Uhr => Ich habe bereits 8:30 Std in der Regulären Schicht gearbeitet, darf also noch maximal bis 05:15 Uhr machen. Ich hatte bereits 09:30 Std. Ruhezeit, ich muss also um 08:00 Uhr am Morgen wieder auf der Matte stehen.
    Beispiel 4)
    Alarm um 05:00 Uhr => Einsatz bis 07:30 Uhr, ich hatte bereits 11 Stunden Ruhezeit, muß aber nun eine Stunde Pause einhalten und darf um 08:30 anfangen zu arbeiten und muss die 30 Minuten nicht nacharbeiten.

    Diese Beispiele beziehen sich auf allgemeines Arbeitsrecht. Ich glaube aber nicht, das es da für Feuerwehrs ausnahmen gibt (Ausser der 11 Stunden statt 10...), sonst hätten die BF nicht Ihre Dienstpläne so derart wie in den letzten Jahren umgestalten müssen?

    Gruß PelBB

    PS: Ich bin kein Rechtsanwalt... hatte es nur in der eigenen Firma Intensiv durch...

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Diese Beispiele beziehen sich auf allgemeines Arbeitsrecht.
    Und das gilt für die freiwillige Feuerwehr? Würde mich wundern.

    ArbZG § 2 Begriffsbestimmungen: "(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten."

  6. #6
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    Brauche ich für alle eine Vorschrift? Reicht nicht auch in 95% der Fälle der GMV?

    Mein AG erwartet von mir eine hohe Flexibilität. Ich hab nicht nur einmal morgens Koffer gepackt und bin abends irgendwohin geflogen / gefahren. Daher habe ich die Möglichkeit das ganze genauso flexibel zu handhaben. Kurze Mail oder einen Anruf "Komme später, aus dem und dem Grund" und das Tehma ist erledigt. Egal ob es dann 8:30 oder 11:30 Uhr wird...
    Viele Grüße

    Christian

  7. #7
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Brauche ich für alle eine Vorschrift? Reicht nicht auch in 95% der Fälle der GMV?

    Mein AG erwartet von mir eine hohe Flexibilität. Ich hab nicht nur einmal morgens Koffer gepackt und bin abends irgendwohin geflogen / gefahren. Daher habe ich die Möglichkeit das ganze genauso flexibel zu handhaben. Kurze Mail oder einen Anruf "Komme später, aus dem und dem Grund" und das Tehma ist erledigt. Egal ob es dann 8:30 oder 11:30 Uhr wird...
    Das gelingt wahrscheinlich auch den meisten AN. Es gibt aber auch AG, die da nicht so flexibel reagieren. Ich denke da z.B. an kleine Handwerksbetriebe, die sich es nicht unbedingt leisten können, da sich dadurch evtl. eine Baustelle verzögert oder Ähnliches.

    Das klärende Gespräch vorab mit dem AG ist immer die beste Lösung. Ob der AG Einwände hat oder nicht, auf jeden Fall weiss man, woran man ist.
    MkG
    Rundhauber

  8. #8
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Unser großes Problem ist mit den LKW-Fahrern. Wenn die Morgens nicht pünktlich losfahren, haben die nen längeren Arbeitstag, und die können ja nun nicht einfach mal so zu Hause bleiben, weil bei deren Arbeitgebern ja nun nicht immer mal so ebend ein anderen Fahrer zu Verfügung steht. Ein Kamerad von uns, hat bei Kyrill von 16.00h-3.00h Nachts, als Fahrer Einsätze mit gefahren, und ist dann um 6.00h wieder zur Maloche.
    Da hat er unser aller Respekt und Anerkennung erhalten. Wobei wir uns fragen, wie der den Tag überstanden hat. Der war die ganze Zeit volle Pulle am Sägen.
    Für mich grenzt der Fall schon fast an Dummheit.

    Kann oder wollte der nicht erkennen was er für eine potentielle Gefahr für sich und andere ist?

    Für mich ist das Unverantwortung seitens der Führung und des Kameraden ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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