Bei uns brauch man nach Einsätzen, die einem körperlich belastet haben,und Länger als 4 std.,gehen, nicht mehr zur Arbeit.
Es gibt da aber ne Sonderregelung.

Beginnt der Einsatz vor 0.00h, und die Einsatzzeit befand sich zu mehr als 60%, vor 0.00h, bekommt man von der Stadt nur 80% zurück. Wenn der Löschgruppenführer bestätigt, das der Mann unentbehrlich, und nicht austauschbar war. Betrifft nur Schichtarbeiter.

Wobei, diese Regelung offiziell,so bekannt gegeben wurde, es aber wiederum anders gehandhabt wird.
Wenn der LGF ne Bestätigung schreibt, wird auch voll von der Stadt zurück gezahlt.

Beginnt der Einsatz nach 0.00h, und man kann sich nicht mind., 4 Std. vor Arbeitsbeginn ausruhen/erholen, oder hatte einen TH-Einsatz mit Verstorbenen, darf man zu Hause bleiben.
Allerdings wird von der Stadt empfolen, das man vielleicht etwas später hingeht, oder versuchen soll, nur ein halben Tag zu fehlen. Einmal wg., den Kosten(ist zweitrangig), und um die Gutmütigkeit des Arbeitgebers nicht zu überreizen.

Unser großes Problem ist mit den LKW-Fahrern. Wenn die Morgens nicht pünktlich losfahren, haben die nen längeren Arbeitstag, und die können ja nun nicht einfach mal so zu Hause bleiben, weil bei deren Arbeitgebern ja nun nicht immer mal so ebend ein anderen Fahrer zu Verfügung steht. Ein Kamerad von uns, hat bei Kyrill von 16.00h-3.00h Nachts, als Fahrer Einsätze mit gefahren, und ist dann um 6.00h wieder zur Maloche.
Da hat er unser aller Respekt und Anerkennung erhalten. Wobei wir uns fragen, wie der den Tag überstanden hat. Der war die ganze Zeit volle Pulle am Sägen.