Diese Beispiele beziehen sich auf allgemeines Arbeitsrecht.
Und das gilt für die freiwillige Feuerwehr? Würde mich wundern.
ArbZG § 2 Begriffsbestimmungen: "(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten."