Zitat Zitat von ahk Beitrag anzeigen
Da müsste doch eigentlich die Verdienstausfallregelung greifen.

Wenn Du die ganze Nacht im Einsatz warst, und dann 3 Stunden später als sonst zur Arbeit erscheinst, müsste Dein Arbeitgeber den Verdienstausfall erstattet bekommen.

Weder Dir noch deinem Arbeitgeber kann ja daran gelegen sein, dass Du völlig übermüdet zur Arbeit erscheinst (Qualität, Unfallgefahr, etc.)

Selbstverständlich gibt es Berufe, bei denen Du nicht mal eben ein paar Stunden später kommen kannst, z.B. weil andere von Deinem Erscheinen abhängig sind. Da musst Du dann natürlich schon während des Einsatz entsprechend reagieren und Dich früher rauslösen lassen, oder garnicht erst zum Einsatz hingehen. Aber das ist ja das gleiche, wie das Verlassen der Arbeitsstelle für einen Einsatz - bei manchen kein Problem, beim manchen aber nicht möglich.

Gruß,
ahk
Hallo Arne,

aber genau das ist das Problem.
Gerade bei 3 oder 4 Stunden Verdienstausfall ist der Verwaltungs-Aufwand in mittleren bis größeren Unternehmen größer als wie den Vorgang zu bearbeiten.
Deshalb verzichten hier viele darauf. Was aber dann doch vielen Arbeitgebern trotzdem ein Dorn im Auge ist.

Gruß
ZL