Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
*hihi* ausser, du fährst mit deinem eigenen Auto die Beule ins Tüta-Auto :D
Sofern es kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit war, muss die Gemeinde dann beide Autos reparieren lassen. ;)

§ 12 (7) FSHG NRW