
Zitat von
hannibal
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Kann ich toppen. Tauchbad eines RE227 (vollständig) in rotem Lack weil Kamerad buntes Gehäuse haben wollte.
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Naja, als "toppen" würde ich das nicht bezeichnen...
Das ist lediglich Dummheit - Aber keine Vorsatzhandlung mit der Absicht den Melder zu Zerstören. Allenfals (Grob-)Fahrlässig. Hier würde ich Allerdings, zumindest bei neueren Modellen, Regress nehmen und auch einen Anschiss verteilen...
Damit währe die Sache dann aber erledigt und nach Bezahlung der Regressforderung würde er auch wieder einen Melder bekommen.

Zitat von
hannibal

Zitat von
Jumbo
Hatten vor kurzen einen Fall, da hat ein sog. Kamerad seinen Hurricane(obwohl der grad mal nen Jahr alt war, und viele nur nen Firestorm I haben) mit einem Schraubstock bearbeitet, weil er einen neuen Patron- Melder haben wolllte.
Ausschluss aus der Wehr, Schadensersatz forderung. Beste daran, jetzt klagt er wieder in der Feuerwehr aufgenommen zu werden. Ein Argument: Da liegen doch 40 Patron-Melder im Schrank, ist doch nicht so schlimm.
Sofern der Schaden der Stadt ersetzt wird sehe ich keinen Grund zum Ausschluss...
Und m.E. hat er gute Chancen damit durchzukommen..
Das sehe ich anders!
Hier hat jemand VORSÄTZLICH einen Melder (also Eigentum der Stadt!!!) zerstört, nur um einen lächerlichen persöhnlichen Vorteil zu bekommen. (Einen neueren Melder am Gürtel!).
Damit hat er einen Straftatbestand erfüllt! §303 STGB
Der Ausschluss dieses "Kameraden" ist absolut ZURECHT erfolgt und wird auch in einem Rechtsstreit endgültig sein! Und ich denke bei 99% der Organisationen währe dies ebendso geschehen!
Gruß
Carsten
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