So, ich habe mich jetzt eine ganze Zeit quer durch verschiedene Foren über dieses Thema informiert. Was ich aber nirgendwo finden konnte:
Hat die Feuerwehrunfallkasse NRW schon eine Stellungnahme bezüglich der praktischen Verwendung der beanstandeten Stiefel im Einsatzdienst herausgegeben?
Greetz poldy