Hallo!
Aber ich inzwischen.
Im aktuellen Heft "Der Feuerwehrmann" und im Internet ist folgendes zu finden
Quelle: "Der Feuerwehrmann" 10/2008 Seite 266Die beanstandeten Stiefel dürfen bei Ausbildung, Übungen und
Einsätzen der Feuerwehr nicht verwendet werden.
Einen pauschalen Leistungsausschluss gibt es in der gesetzlichen
Unfallversicherung jedoch nicht, da jeder Fall der Einzelfallprüfung
bedarf. Verbotswidriges Verhalten schließt einen Versicherungsfall
nicht aus. Allerdings würde die Unfallkasse NRW im
Schadensfall das Geltendmachen von ggf. haftungsrechtlichen Ansprüchen,
z.B. gegenüber den Führungskräften der Feuerwehr etc. prüfen.
oder Hier auf Seite 3 (Internetseite der Unfallkasse NRW
Greetz poldy





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