Sollte das wirklich nicht von der Bezirksregierung sein - dann wirds eng.
Mein Dad hatte eine Zeit lang die Zuständigkeit über ein Städtewappen. Wenn das illegal verwendet wird, kann das ernsthaft für Probleme sorgen!
Sollte das wirklich nicht von der Bezirksregierung sein - dann wirds eng.
Mein Dad hatte eine Zeit lang die Zuständigkeit über ein Städtewappen. Wenn das illegal verwendet wird, kann das ernsthaft für Probleme sorgen!
na hoffentlich! dann hört das theater vielleicht mal auf
hallo,
die Antwort der Bezirksregierung kann ich bestätigen:
=> http://www.feuerwehr-forum.de/index.php?n=510909
Irgendjemand hat hier wohl strohdumm gehandelt ..
MkG
Jürgen
Mittlerweile gibts unter http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=511200 eine neue Stellungsnahme von der Fa. EWS zum Krieg am Feuerwehrstiefelmarkt
Edit: Link präzisiert - Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (25.09.2008 um 18:52 Uhr)
Hier habe ich auch nich einen interessanten Link zum Thema...
So, ich habe mich jetzt eine ganze Zeit quer durch verschiedene Foren über dieses Thema informiert. Was ich aber nirgendwo finden konnte:
Hat die Feuerwehrunfallkasse NRW schon eine Stellungnahme bezüglich der praktischen Verwendung der beanstandeten Stiefel im Einsatzdienst herausgegeben?
Greetz poldy
Eine öffentliche Stellungnahme habe ich noch nicht gesehen.
Aber im Feuerwehr.de-Forum hat jemand bei der Unfallkasse nachgefragt:
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=508418
Wir sind vom DRK in meiner Bereitschaft, sind betroffen...
Wir haben unsere Bereitschaft leider alle mit den o.g Schuhen ausgestattet zu den angegeben Lieferzeiträumen.
So wie ich mitbekommen habe, wurden die Schuhe jetzt teils zurückgeschickt, oder wir haben es noch vor....
Gruß
RescueOberberg
Entschuldigung für die Ausdrucksweise, aber wer hat denn den Schwachsinn angeordnet?
Für NICHT Feuerwehren hat der Vorfall keinerlei Relevanz! Oder besser:
- SEG/FR/Bereitschaften/Rettungsdienste haben NICHTS im Gefahrenbereich zu suchen!
- daher auch keinerlei Gefahren, die durch das Schuhwerk nicht abgedeckt wären!
- Über Knöchelhoch zum Schnüren oder Reißverschluss und vernünftige Lederzehenkappe reicht völlig aus!
Wenn ich überlege, wei viele RDler noch mit z.B. Baltes Thun oder Baltes Baro, unter Knöchen hoch, mit Klettverschlüssen fahren, ....
Da wäre wesentlich mehr Handlungsbedarf!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Na ja aber die haben ja die Stiefel mit den Schutzwirkungen eines Feuerwehrstiefels gekauft, und das Produkt entspricht nicht der versprochenen Leistung.
Zurückschicken der Stiefel halte ich aber auch für übertrieben, aber man könnte ja beispielsweise versuchen einen Nachlass herauszuhandeln.
Vermutlich jemand, der sich mit der Materie beschäftigt hat.
Wenn die Feuerwehrstiefel als Sicherheitsschuhe getragen werden, hat der Vorfall durchaus eine Relevanz.Für NICHT Feuerwehren hat der Vorfall keinerlei Relevanz!
Für den RD wird in der GUV-R "GUV-R 2106" folgende Aussage getroffen:Oder besser:
- SEG/FR/Bereitschaften/Rettungsdienste haben NICHTS im Gefahrenbereich zu suchen!
- daher auch keinerlei Gefahren, die durch das Schuhwerk nicht abgedeckt wären!
- Über Knöchelhoch zum Schnüren oder Reißverschluss und vernünftige Lederzehenkappe reicht völlig aus!
Bei Einheiten des Regel-Rettungsdienstes und besonders des KatS ist meiner Meinung nach durchaus mit derartigen Gefährdungen, z. B. in vertrümmertem Gelände, zu rechnen.Zum Schutz vor Verletzungen durch Umknicken, Ausrutschen, Vertreten oder gegen mechanische oder chemische Einwirkungen sollen Versicherte auf Krankenkraftwagen Sicherheitsschuhe mindestens der Kategorie S 2 Typ B mit rutschhemmender Sohle tragen.
...
Fußschutz der Kategorie „2“ sind nach herkömmlicher Schuhfertigungsmethode hergestellte Schuhe, z.B. Lederschuhe, (Grundanforderung) mit folgenden Zusatzanforderungen: zum einen geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich;
...
Bei besonderen Gefährdungen, z.B. wiederholten Rettungseinsätzen auf Baustellen oder Industrieanlagen, sollte der Schuh eine höhere Durchtrittsicherheit gegen Stichverletzungen der Fußsohle durch Hineintreten in spitze Gegenstände haben. Dann ist ein Schuh S 3 geboten.
Ohne die betreffenden Normen gewälzt zu haben, gehe ich davon aus, dass die Feuerwehrstiefel die Mindestanforderungen der allgemeinen Norm für Sicherheitsschuhe erfüllen und in gewissen Bereichen übertreffen. Sprich: Ein Schuh, der die Anforderungen der speziellen Feuerwehrnorm erfüllt, muss nicht mehr nach der allgemeinen Norm zertifiziert werden.
Die auf der Webseite der BAuA gelisteten Mängel:
- Fehlende Antistatik
- Fehlende Rutschhemmung
- Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering
- Zehenkappenbelastung zu gering
- fehlende Durchtrittssicherheit
- Brennverhalten: Reißverschluss und Schnürsystem geschmolzen
Fast alle (bis auf den letzten und ggf. vorletzten) Punkte betreffen also auch Schuhwerk, das im Rettungsdienst eingesetzt wird (jeder dritte Arbeitsunfall ist ein Unfall mit der Ursache Stolpern, Rutschen, Stürzen, eine fehlende Rutschhemmung ist durchaus ein großes Problem!).
Solange nicht nachgewiesen ist, dass die betroffenen Schuhe die Mindestanforderungen erfüllen, muss meiner Meinung nach davon ausgegangen werden, dass sie nicht den benötigten Schutz bieten.
Mag sein, ist aber einie völlig andere Baustelle.Wenn ich überlege, wei viele RDler noch mit z.B. Baltes Thun oder Baltes Baro, unter Knöchen hoch, mit Klettverschlüssen fahren, ....
Da wäre wesentlich mehr Handlungsbedarf!
Hallo,
laut Dienstbekleidungsordnung des DRK müssen S3 Sicherheitsschuhe getragen werden...
Und wenn diese Schuhe nicht den Anforderungen entsprechen, dürfen die nicht getragen werden... Versicherungsschutz usw.
Gruß
Daniel
Hallo!
Aber ich inzwischen.
Im aktuellen Heft "Der Feuerwehrmann" und im Internet ist folgendes zu finden
Quelle: "Der Feuerwehrmann" 10/2008 Seite 266Die beanstandeten Stiefel dürfen bei Ausbildung, Übungen und
Einsätzen der Feuerwehr nicht verwendet werden.
Einen pauschalen Leistungsausschluss gibt es in der gesetzlichen
Unfallversicherung jedoch nicht, da jeder Fall der Einzelfallprüfung
bedarf. Verbotswidriges Verhalten schließt einen Versicherungsfall
nicht aus. Allerdings würde die Unfallkasse NRW im
Schadensfall das Geltendmachen von ggf. haftungsrechtlichen Ansprüchen,
z.B. gegenüber den Führungskräften der Feuerwehr etc. prüfen.
oder Hier auf Seite 3 (Internetseite der Unfallkasse NRW
Greetz poldy
Hallo!
Auch bei uns haben einige Kameraden den Hanrath Stiefel "Profi Plus"
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob dieser überhaupt noch / erst ab einem bestimmten Produktionsdatum / vor einem bestimmten Produktion als Feuerwehrstiefel getragen werden darf.
Wo kann man das genaue Produktionsdatum ablesen?
Danke und Gruß
Hi habe auch Hanrath Stiefel und heute mit der Firma Hanrath telefoniert.
Die nette Dame am Telefon hat mich gefragt, seit wann ich den Stiefel habe (2006) und meinte dann, dass die Unterlassensverfügung für alle Stiefel, die vor und einschließlich 2006 gekauft wurden nicht gültig ist. Diese Stiefel dürfen also weiter getragen werden.
Generell meinte Sie, dass ALLE Stiefel aus der Serienproduktion den Anforderungen entsprechen würden (auch die Modelle nach 2006). Jedoch trifft auf die jüngeren die Unterlassensverfügung zu, weil irgendein Stiefel (nicht aus der Serienproduktion) geprüft wurde...oder so...(nicht ganz verstanden)
Also Fazit: Man darf die Stiefel, die vor und incl. 2006 gekauft wurden in Einsatz tragen und sie sind laut Hanrath sicher. Alle jüngeren Stiefel sind ebenfalls sicher aber zur Zeit verboten, wogegen Hanrath mit Anwälten vor geht.
So habe ich es verstanden...Da die Stiefel erste Sahne sind empfehle ich euch einfach mal der Firma Hanrath eine Mail zu schreiben, wenn ihr euch nicht ganz sicher seid. Die melden sich dann sehr zügig (bei mir am nächsten Tag) und schauen sofort nach, wann der Stiefel gekauft wurde und ob dieser getragen werden kann/darf. Außerdem senden die einem eine Unbedenklichkeitserklärung zu! Womit man dann auf der sicheren Seite ist!
Grüße!
P.S. Anbei die Mail von Hanrath sowie ein .jpg von der Erklärung!
Sehr geehrter Herr XXX,
wir beziehen uns auf unser heutiges Telefonat und senden Ihnen im Anhang unsere Konformitätsbescheinigung zu, welche Ihnen bestätigt das Sie unsere Stiefel bedenkenlos tragen können.
Mit freundlichen Grüßen
Hanrath Schuh-GmbH
i.A. Yvonne-Sophie Krämer
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