Die Aussagen ähneln stark derer nach der ersten Verfügung. Den Erfolg dieser damaligen "Stellungnahme" und des (angeblich) beschrittenen Rechtsweges kann man ja nun anhand der erneuten Verfügung ganz gut erkennen...Zitat von Hanrath
Warum die Anwälte noch etwas Zeit brauchen? Naja, evtl. sind sie gerade beschäftigt: http://www.haix.com/deu/news080514_de.php ;-)
Für RLP hat die UK jetzt zeitnah ein weiteres Rundschreiben herausgegeben: http://www.ukrlp.de/download/29_2008...ehrstiefel.pdf
Hier nach der ersten Verfügung: http://www.ukrlp.de/download/21_2008...hrstiefel2.pdf
Ich denke, die Aussagen dort sind eindeutig genug, und in RLP dürfte keine Führungskraft mehr ruhig schlafen, die nicht auf diese Untersagungsverfügungen reagiert.