Die Rechtslage ist mir schon klar. Die Rücksendeversandkosten müssen sie erstatten. Bei den Hinsendekosten ist das leider nicht so klar, der BGH hat da gerade einen Fall dem EuGh vorgelegt. Bis das dann entschieden ist, das wird leider noch dauern. Eine gute Firma erstattet im Falles des Rücktritts allerdings auch jetzt schon diese Kosten.

Bei Hanrath siehts leider wie geschildert aus. Ich muss jetzt allerdings bezüglich der Rücksendekosten erstmal abwarten, ob sie sich an ihre emailaussage (Nichterstattung) oder an das geltende Recht und ihre eigenen AGB halten werden.

Das es überhaupt zu einem solchen Zirkus kommt, ist traurig. Ich meine, dass das eine Menge über diese Firma aussagt und ich weiß welche Konsequenzen ich für mich daraus ziehen werde.

Ich hoffe auch, das meine Schilderung dem ein oder anderen eine Entscheidungshilfe ist :-)