Hmm, mir hat man damals beigebracht, das man Sonderrechte gar nicht ohne Sondersignal in Anspruch nehmen darf. Die Zeiten haben sich anscheind geändert *lol
Nee, die Zeiten haben sich nicht geändert, damals wie heute wird zu dem Thema viel Mist, auch von Ausbildern, erzählt...Sonderrechte und Sondersignale haben nichts miteinander zu tuen (Quelle: StVO §35 und §38)