Ich bin zwar nicht überhose und auch nicht Florian Feuerbaer, aber ich antworte trotzdem mal:
Selbstverständlich hat man - gerade bei Alarm oder mit SoSi vorschriftsmäßig zu fahren, und zwar nach den Vorschriften der entsprechenden Paragrafen 35 und 38 StVO. Da steht drin, was man darf und was man nicht darf. Ebenfalls steht drin, dass man "besondere Rücksichtnahme" auf den übrigen Verkehr walten lassen muss, und das bedeutet, dass man niemanden gefährden darf. Und deswegen brauche ich durch die Sirene auch nicht andere Verkehrsteilnehmer vorwarnen.
Gruß, Mr. Blaulicht