Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
Wir haben bei uns in der Jugendgruppe (Jugendfeuerwehr) seit einigen Jahren einen Jugendlichen, der geistig ein wenig behindert ist. Nun steht er kurz vor der Leistungsspange und in zwei Jahren soll er dann durch seinem Alter entsprechend in den aktiven Dienst übernommen werden.

Seine Probleme reflektieren sich hauptsächlich in dem, dass er Probleme hat Informationen zu verarbeiteten, gar zu behalten um sie entspechend auszuführen.

Nun steht er kurz davor, die LSP absolvieren zu müssen, welches aber von einigen Verantwortlichen nicht gern gesehen ist, eben wegen seiner Behinderung. Ich als verantwortlicher GF dieser Gruppe und die Gruppenleiter der JF sind der Meinung, dass er dies mit entsprechender Vorbereitung locker machen kann. Nur leider stehen wir allein mit dieser Meinung dar, da die Frage eher eine Frage der gesamten FF ist, als der einzelnen Einheit.
Wenn er die Leistungsspange (was ist das eigentlich und wofür qualifiziert sie?) machen kann, wo ist das Problem? Er hat selbstverständlich die gleichen Rechte wie jeder andere JFler auch.
Wenn einige Verantwortungsträger damit nicht umgehe können, empfiehlt sich ein kleines Gespräch in vertrauter Umgebung im kleinen Kreis, in dem die Vorte "Diskriminierungsschutz" etc. fallen sollten.
Für den aktiven Dienst sehe ich da schon größere Probleme, vor allem was die Fälle Eigen- und Fremdgefährdung in Stresssituationen angeht. Hier würde ich mich auch durch alle möglichen Atteste (wie ja gesetzlich auch gefordert) absichern lassen. Also: zum Allgemeinmedizinier, Betriebsarzt, Psychologen oder Psychiater, Neurologen etc. gehen und die notwendigen Attestierungen besorgen. Und dann halt bei Übungen oder kleinen Einsätzen drauf achten, ob er der Sache gewachsen ist oder nicht. Wie halt bei jedem anderen auch.
Dabei gilt es, nicht nur festzustellen, ob eine Gefährdung durch ihn vorliegt, sondern auch für ihn. Ich denke, nix ist frusrierender für einen FWler, als "nicht zu funktionieren". Auch davor kann man jemanden beschützen.
Zusammengefasst: Wenn attestiert wird, dass der Junge einsatzfähig ist, und er das aus subjektiver Seite des Gruppenleiters auch ist, dann muss er behandelt werden, wie jeder andere auch. Wenn er nicht so behandelt wird, muss die Führung (oder wer auch immer solche Entscheidungen trifft), dies sehr genau begründen, um sich nicht dem Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen. Und das würde ich dann auch genauso zur Sprache bringen.

Auf jeden Fall wünsch ich Dir viel Glück und Erfolg auf Deinem Weg gegen die Instanzen. Lass Dich von sog. Machthabern oder Pseudoverantwortlichen nicht einschüchtern.

Gruß, Mr. Blaulicht