
Zitat von
Fabpicard
Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)
MfG Fabsi
Naja das wäre dann schon etwas weit hergeholt .. dafür müßte es ja wieder Gründe geben die ihm erlauben dich aus dem Auto aussteigen zu lassen.
Er kann ja auch nicht sagen ziehen sie sich aus.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.