Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen

Und wenn man es genau nimmt, könnte man sich auch einer Owig schuldig machen, da man nach StVO §36 nicht an eine Weisung eines Polizeibeamten hält ;)

MfG Fabsi
Naja das wäre dann schon etwas weit hergeholt .. dafür müßte es ja wieder Gründe geben die ihm erlauben dich aus dem Auto aussteigen zu lassen.
Er kann ja auch nicht sagen ziehen sie sich aus.