Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Coole Sache! Und wenn´s knallt? Vor allem: Wie kann man bei einer Übung zu spät kommen?
Gruß, Mr. Blaulicht
Z.B. indem man bei der Übung (die ja fast allen NICHT bekannt ist!) eine weitere Anfahrt hat. Darum nennt sich das ganze ja auch "realitätsnahe ALARMübung", soll heissen, die meisten (außer die Übungsleitung) wissen bis zum Einsatzort nicht, dass es "nur" eine Übung ist!

Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
...üblich schon (regional unterschiedlich) aber nicht rechtens bzw. rechtliche Grauzone.
??? §35 Abs1 !
Zitat Zitat von StVO §35
1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Da steht nichts von die Fahrzeuge der Feuerwehr (wie im Abs. 5a- "Fahrzeuge des Rettungsdiensts" - da sind nämlich wirklich nur die Fzge gemeint - "Feuerwehr" ist jedes einzelne Mitglied!)