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Thema: Fototgrafieren von Behördenfahrzeugen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    01.08.2002
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    594
    Wenn auf den Bildern Einsatzkräfte, während eines Einsatzes abgebildet sind, gilt noch nichtmal das "Recht am eigenen Bild", da Einsatzkräfte -im Einsatz- "Personen des öffentlichen Interesses sind".

    Die Beschwerde.... Hätt ich auch so gemacht! Wahrscheinlich wollten sich die Feuerwehrmänner nur ein bischen wichtiger machen, als sie sind... Vielleicht zieht ihnen ja so mal jemand den Zahn. Nur mal so interessenhalber... War es ne BF oder ne FF???

    Solltest Du mit Deiner Beschwerde mal keinen Erfolg haben, sag Bescheid! Dann kann ich vielleicht noch Nonstopnews und die örtlichen Tageszeitungen verklagen! ;-)

  2. #2
    Registriert seit
    28.11.2005
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    2.759
    Moin..

    Webcams sind zwar etwas anderes als die angesprochene Kamera, aber es gibt ein
    paar konkretere Quellenangaben am Schluss des genannten Beitrages, als die bisher
    hier genannten..

    Gruss,
    Tim

    http://www.city-webcams.de/cms/wbbli...hp?threadid=38
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  3. #3
    Registriert seit
    06.01.2006
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    114
    Wenn Du zwanzig Euro investieren und es genau wissen möchtest:

    Frag einen Anwalt

    Da lass ich mir auch bei meinen eBay-Problemchen helfen. Das beeindruckt das Gegenüber meist...

    Vielleicht mal suchen. Kann ja sein, dass es das Thema dort schonmal gab.

  4. #4
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    344
    Zitat Zitat von Pipsi Beitrag anzeigen
    Wenn auf den Bildern Einsatzkräfte, während eines Einsatzes abgebildet sind, gilt noch nichtmal das "Recht am eigenen Bild", da Einsatzkräfte -im Einsatz- "Personen des öffentlichen Interesses sind".
    Diese Aussage ist meines Wissens nach so nicht richtig!

    Wenn ich situative Aufnahmen / Übersichtsaufnahmen mache, ist Deine Aussage richtig. Wenn ich gezielt von Einzelpersonen Portraitaufnahmen mache, ist Deine Aussage falsch. Denn darin genau liegt das "Recht am eigenen Bild".

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