Allerdings heisst es hier auch
...
Was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz gilt nicht:
* bei privaten Tätigkeiten
* bei Unterbrechungen der versicherten Wege
* auf Um- und Abwegen
Und dies ist in diesem Fall ja nicht gegeben.
Allerdings gilt das ja nur für NRW. Aber wie bereits gesagt, denke ich ist es bundesweit ähnlich geregelt.