Und schon sieht es anders aus ..


übrigens Thema Herzinfarkt

Zitat Zitat von UKS
in der gesetzlichen Unfallversicherung ist zunächst einmal jeder grundsätzlich in dem Zustand versichert, in dem er sich vor dem Unfall befindet. Vereinfacht ausgedrückt: Ein Herzinfarkt ist trotz Vorschadens ein Arbeitsunfall, wenn er im Zusammenhang mit z.B. außergewöhnlichen Belastungen und nicht nur "gelegentlich" bei der Ausübung des Ehrenamtes eingetreten ist.