Erst einmal mein Beileid den Angehörigen und engen Bekannten sowie den Kameraden und Kameradinnen.
Ist immer wieder traurig sowas.
Zum Thema Versicherungsschutz denke ich schon, dass der jenige versichert ist bzw. war, da er im Dienst war, und man meines Wissens nach während des gesamten Dienstes (also auch im Einsatz) über die Unfallkasse versichert ist.
Jedoch solltet ihr bei den Diskussionen bedenken, dass das ganze in Brandenburg stattgefunden hat, und jedes Bundesland eine eigene Kasse hat.
So kommt es bspw. dass die eigentliche FUK bei uns in NRW seit dem 01.01.2008 in dem Sinne garnicht mehr existiert.
Hier sind Feuerwehrangehörige seit Jahresbeginn über die "Unfallkasse Nordrhein-Westfalen" verischert, welche aus einer Fusion der FUK-NRW, des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband, dem Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe und der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen enstanden ist.
Somit wird nicht nur eine Menge "Bürokram" eingespart, sondern es entstehen auch nicht unwesentliche Vorteile für die Versicherten.
Edit:
Leider geht aus der Internetseite der FUK-BB nichts genaues hervor.
Auf der Seite aus NRW steht jedoch
Denke, dass wird dort ähnlich gehandhabt....
Wann gilt der Versicherungsschutz?
Versichert sind alle Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr dienen und die als Feuerwehrdienst angeordnet sind. Dazu gehören:
* Brandbekämpfung, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, technische Hilfeleistungen und Beseitigung von Notlagen, Maßnahmen im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes
...
Sollte ich unrecht haben, berichtigt mich bitte.