Nichts für ungut, ich wollte das nur berichtigen, es war ja explizit nach Quellen gefragt.
Nichts für ungut, ich wollte das nur berichtigen, es war ja explizit nach Quellen gefragt.
Erst einmal mein Beileid den Angehörigen und engen Bekannten sowie den Kameraden und Kameradinnen.
Ist immer wieder traurig sowas.
Zum Thema Versicherungsschutz denke ich schon, dass der jenige versichert ist bzw. war, da er im Dienst war, und man meines Wissens nach während des gesamten Dienstes (also auch im Einsatz) über die Unfallkasse versichert ist.
Jedoch solltet ihr bei den Diskussionen bedenken, dass das ganze in Brandenburg stattgefunden hat, und jedes Bundesland eine eigene Kasse hat.
So kommt es bspw. dass die eigentliche FUK bei uns in NRW seit dem 01.01.2008 in dem Sinne garnicht mehr existiert.
Hier sind Feuerwehrangehörige seit Jahresbeginn über die "Unfallkasse Nordrhein-Westfalen" verischert, welche aus einer Fusion der FUK-NRW, des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband, dem Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe und der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen enstanden ist.
Somit wird nicht nur eine Menge "Bürokram" eingespart, sondern es entstehen auch nicht unwesentliche Vorteile für die Versicherten.
Edit:
Leider geht aus der Internetseite der FUK-BB nichts genaues hervor.
Auf der Seite aus NRW steht jedoch
Denke, dass wird dort ähnlich gehandhabt....
Wann gilt der Versicherungsschutz?
Versichert sind alle Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr dienen und die als Feuerwehrdienst angeordnet sind. Dazu gehören:
* Brandbekämpfung, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, technische Hilfeleistungen und Beseitigung von Notlagen, Maßnahmen im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes
...
Sollte ich unrecht haben, berichtigt mich bitte.
Geändert von Eclipse (12.02.2008 um 23:23 Uhr)
Es ist aber nicht alles, was während der versicherten Tätigkeit passiert, ein Versicherungsfall.Zum Thema Versicherungsschutz denke ich schon, dass der jenige versichert ist bzw. war, da er im Dienst war, und man meines Wissens nach während des gesamten Dienstes (also auch im Einsatz) über die Unfallkasse versichert ist.
Leider ist es um das grundlegende Wissen über die gesetzliche Unfallversicherung bei den meisten Feuerwehrangehörigen meist sehr schlecht bestellt, weswegen dann die Enttäuschung groß ist, wenn die UK nicht zahlt (weil sie außerhalb des Versicherungsfalles nicht zahlend darf!).
Allerdings heisst es hier auch
Und dies ist in diesem Fall ja nicht gegeben....
Was ist nicht versichert?
Der Versicherungsschutz gilt nicht:
* bei privaten Tätigkeiten
* bei Unterbrechungen der versicherten Wege
* auf Um- und Abwegen
Allerdings gilt das ja nur für NRW. Aber wie bereits gesagt, denke ich ist es bundesweit ähnlich geregelt.
Bei dem von dir zitierten Text geht es um den Begriff der versicherten Tätigkeit.
Für den Versicherungsfall ist individuell die Frage zu entscheiden, ob der Unfall ursächlich wesentlich auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist (sog. haftungsbegründender Zusammenhang). Der Unfall muss seine wesentliche Ursache also in der versicherten Tätigkeit haben.
Ein bloßer zeitlicher oder räumlicher Zusammenfall von Unfall und versicherter Tätigkeit reicht nicht aus.
SGB VII §8(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
"infolge" nicht "bei" oder "während einer versicherten Tätigkeit"
Ok, stimmt wohl.
Muss dir wohl Recht geben. Danke für die Belehrung ;)
Denke jedoch, dass man dass pauschal nicht sagen kann und somit kein genaues Urteil gefällt werden kann.
Es sei denn, jmd. von uns hier hat weitere Infos, bzw. erlangt diese i.d. nächsten Zeit.
Wird dann wohl immer anhand der gegebenen Umstände entschieden.
Öhm ... Wo steht denn hier irgendwas von Internistisch. Der Mann wurde bewusstlos, warum weiß noch keiner ... Soviel zu Spekulationen.
In Berlin gab es letztes oder vorletztes Jahr auch einen Todesfall auf der Atemschutzstrecke mit internistischen Hintergrund.
Denn AFAIK werden z.B. Herzinfarkte, die man einfach so während des Einsatzes bekommt (150m vom Schuß entfernt im ELW) nicht bezahlt, Vorkommnisse unter Atemschutz schon, weil hier die versicherte Tätigkeit (Tragen von PA unter erschwerten Bedingungen) ursächlich ist.
Ich schreib einfach mal die UKS an...
@hänschenklein
wenn man keine Ahnung hat ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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