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Thema: Kamerad der Freiwilligen Feuerwehr verstarb nach Einsatz

  1. #16
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das regelt seit mehreren Jahren das SGB VII und nicht mehr die RVO.
    Sorry, ja na klar aber man möge einem alten Mann verzeihen.

    Du hast natürlich recht mit dem SGB!!!
    Gruß Carsten
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  2. #17
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    Nichts für ungut, ich wollte das nur berichtigen, es war ja explizit nach Quellen gefragt.

  3. #18
    Eclipse Gast
    Erst einmal mein Beileid den Angehörigen und engen Bekannten sowie den Kameraden und Kameradinnen.
    Ist immer wieder traurig sowas.

    Zum Thema Versicherungsschutz denke ich schon, dass der jenige versichert ist bzw. war, da er im Dienst war, und man meines Wissens nach während des gesamten Dienstes (also auch im Einsatz) über die Unfallkasse versichert ist.
    Jedoch solltet ihr bei den Diskussionen bedenken, dass das ganze in Brandenburg stattgefunden hat, und jedes Bundesland eine eigene Kasse hat.
    So kommt es bspw. dass die eigentliche FUK bei uns in NRW seit dem 01.01.2008 in dem Sinne garnicht mehr existiert.
    Hier sind Feuerwehrangehörige seit Jahresbeginn über die "Unfallkasse Nordrhein-Westfalen" verischert, welche aus einer Fusion der FUK-NRW, des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband, dem Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe und der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen enstanden ist.
    Somit wird nicht nur eine Menge "Bürokram" eingespart, sondern es entstehen auch nicht unwesentliche Vorteile für die Versicherten.

    Edit:
    Leider geht aus der Internetseite der FUK-BB nichts genaues hervor.

    Auf der Seite aus NRW steht jedoch
    ...
    Wann gilt der Versicherungsschutz?
    Versichert sind alle Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr dienen und die als Feuerwehrdienst angeordnet sind. Dazu gehören:
    * Brandbekämpfung, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, technische Hilfeleistungen und Beseitigung von Notlagen, Maßnahmen im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes
    ...
    Denke, dass wird dort ähnlich gehandhabt.
    Sollte ich unrecht haben, berichtigt mich bitte.
    Geändert von Eclipse (12.02.2008 um 23:23 Uhr)

  4. #19
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    Zum Thema Versicherungsschutz denke ich schon, dass der jenige versichert ist bzw. war, da er im Dienst war, und man meines Wissens nach während des gesamten Dienstes (also auch im Einsatz) über die Unfallkasse versichert ist.
    Es ist aber nicht alles, was während der versicherten Tätigkeit passiert, ein Versicherungsfall.

    Leider ist es um das grundlegende Wissen über die gesetzliche Unfallversicherung bei den meisten Feuerwehrangehörigen meist sehr schlecht bestellt, weswegen dann die Enttäuschung groß ist, wenn die UK nicht zahlt (weil sie außerhalb des Versicherungsfalles nicht zahlend darf!).

  5. #20
    Eclipse Gast
    Allerdings heisst es hier auch
    ...
    Was ist nicht versichert?

    Der Versicherungsschutz gilt nicht:
    * bei privaten Tätigkeiten
    * bei Unterbrechungen der versicherten Wege
    * auf Um- und Abwegen
    Und dies ist in diesem Fall ja nicht gegeben.
    Allerdings gilt das ja nur für NRW. Aber wie bereits gesagt, denke ich ist es bundesweit ähnlich geregelt.

  6. #21
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    Bei dem von dir zitierten Text geht es um den Begriff der versicherten Tätigkeit.
    Für den Versicherungsfall ist individuell die Frage zu entscheiden, ob der Unfall ursächlich wesentlich auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist (sog. haftungsbegründender Zusammenhang). Der Unfall muss seine wesentliche Ursache also in der versicherten Tätigkeit haben.

    Ein bloßer zeitlicher oder räumlicher Zusammenfall von Unfall und versicherter Tätigkeit reicht nicht aus.

    (1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
    SGB VII §8

    "infolge" nicht "bei" oder "während einer versicherten Tätigkeit"

  7. #22
    Eclipse Gast
    Ok, stimmt wohl.
    Muss dir wohl Recht geben. Danke für die Belehrung ;)
    Denke jedoch, dass man dass pauschal nicht sagen kann und somit kein genaues Urteil gefällt werden kann.
    Es sei denn, jmd. von uns hier hat weitere Infos, bzw. erlangt diese i.d. nächsten Zeit.
    Wird dann wohl immer anhand der gegebenen Umstände entschieden.

  8. #23
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    Öhm ... Wo steht denn hier irgendwas von Internistisch. Der Mann wurde bewusstlos, warum weiß noch keiner ... Soviel zu Spekulationen.

    In Berlin gab es letztes oder vorletztes Jahr auch einen Todesfall auf der Atemschutzstrecke mit internistischen Hintergrund.

    Denn AFAIK werden z.B. Herzinfarkte, die man einfach so während des Einsatzes bekommt (150m vom Schuß entfernt im ELW) nicht bezahlt, Vorkommnisse unter Atemschutz schon, weil hier die versicherte Tätigkeit (Tragen von PA unter erschwerten Bedingungen) ursächlich ist.

    Ich schreib einfach mal die UKS an...

    @hänschenklein

    wenn man keine Ahnung hat ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #24
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    ...einfach mal Klappe halten ;-)
    Gruß Carsten
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  10. #25
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    Update

    http://www.internetwache.brandenburg....php?id=500171

    Sonnenberg -
    Am 12.02.2008 war es in Sonnenberg zu einem Feuerwehreinsatz aufgrund eines Schwelbrandes in einer Doppelhaushälfte gekommen. Während der Löscharbeiten kam ein 47-jähriger Feuerwehrmann ums Leben. Zur Feststellung der genauen Todesursache fand am Mittwoch, den 13.02.2008, fand durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin angeordnete Sektion statt. Diese ergab, dass der 47-jährige Feuerwehrmann an den Folgen einer Rauchgasvergiftung verstorben ist.

    Derweil werden die Ermittlungen zu den näheren Umständen des Unglücksfalles sowie zur Brandursache durch die Kriminalpolizei weitergeführt. Das von dem verstorbenen Feuerwehrmann während des Einsatzes getragene und von der Polizei sichergestellte Atemschutzgerät wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Neuruppin einer technischen Untersuchung durch Sachverständige unterzogen.

  11. #26
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    @hannibal & pille

    habe nur das wiedergegeben, was mir im uvv unterricht erzählt worden ist.

  12. #27
    FirestormIII Gast
    Rauchgasvergiftung trotz tragen von PA? Gerät/Maske Defekt oder falsch angelegt?
    Wenn Geräte versagen, welche den Feuerwehrmann eigentlich sicher schützen sollen, ist so ein Fall immer doppelt bitter.

    Mein Beileid den Hinterbliebenen und auch den Kameraden des Verstorbenen!

  13. #28
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    Und schon sieht es anders aus ..


    übrigens Thema Herzinfarkt

    Zitat Zitat von UKS
    in der gesetzlichen Unfallversicherung ist zunächst einmal jeder grundsätzlich in dem Zustand versichert, in dem er sich vor dem Unfall befindet. Vereinfacht ausgedrückt: Ein Herzinfarkt ist trotz Vorschadens ein Arbeitsunfall, wenn er im Zusammenhang mit z.B. außergewöhnlichen Belastungen und nicht nur "gelegentlich" bei der Ausübung des Ehrenamtes eingetreten ist.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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