Zitat Zitat von axeme Beitrag anzeigen
Das ist wohl richtig, aber das steht eben nicht in Einklang mit dem Presserecht. Ein Vertreter der Presse, welcher sich (zumindest bis zum 31.12.2008) mit dem Presseausweis inkl. Aufdruck der Innenministerkonferenz an der E-Stelle ausweisen kann, hat das Recht an der E-Stelle zu sein. Er darf sich auch innerhalb der Absperrungen aufhalten, soweit er nicht die Arbeiten behindert
... davon war aber im Beispiel auch die Rede.

und keine besondere Schutzausrüstung (und dazu gehört nicht der einfache Feuerwehrhelm, sondern PA, CSA etc.) erforderlich ist.
Das sehe ich deutlich anders, wenn im FSHG von Personen "die sich oder andere gefährden" die Rede ist, gilt das auch für den unbehelmten Pressevertreter, sofern er sich in einem Bereich aufhält, in dem ein Helm erforderlich ist. Denn dort gefährdet er sich.
Von dort würde ich ihn folglich dann auch entfernen lassen.