Zitat Zitat von MedEvak Beitrag anzeigen
Würde mich über den Passus des Verbotes freuen!!!
StvZO:

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...........

Und da es keinen Teil gibt, der Springlicht für Zulässig erklärt, ist es nach §49a ebend verboten...
(Ausnahmeerklärungen unbeachtet)

MfG Fabsi