Zitat Zitat von Maik H. Beitrag anzeigen
@Mr.Blaulicht
Na klar kann ich eine FR Einsatz mit Abrechnen, schließlich wurde eine Einsatzeinheit alarmiert und auch wenn sie nur Erstversorgt und nicht transportiert entsteht eine fällige Pauschale. Das ist das genauso wenn ein RTH zur Einsatzstelle beordert wird, der NA nur kurz eine Behandlung durchführt und der RTW vor Ort transportiert. Hier werden auch beide Einsatzmittel berechnet. Es kann natürlich sein, das es unterschiedlich in verschiedenen Regionen gehandhabt wird.
Bei Notärzten hast Du recht. Ein Notarzteinsatz wird abgerechnet, wenn der Arzt den Patienten behandelt hat. Aber vergleiche es mal mit einem KTW und einem RTW. RTW wird alarmiert, KTW wird zur Erstversorgung hingeschickt, weil gerade in der Nähe. KTW schreibt eine Fehlfahrt ("Übergabe RTW"), RTW rechnet ab. Zumindest ist das hier bei uns so.

Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
Wenn in der städtischen/Kreisgebührenordnung eine Abrechnung für FR-Einsätze vorgesehen ist, kann diese auch abgerechnet und muß vom Kostenträger bezahlt werden.
Ich vergaß, das wir über Feuerwehr-FR-Gruppen reden. Da magst Du recht haben, da die FW ja eine Behörde ist. Bei uns werden im HvO-Syste, nur DRK-Einheiten alarmiert. => keine Behörde => keine (Ab-)Rechnung.

Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
Ferner stelle ich mir die Frage, wo denn wohl der Unterschied zwischen einen Sanitäter im KatS und im SanD liegen mag???
Hat jemand Erkenntnisse darüber das sich Anatomie und Physiologie im Kat.-Fall ändern???
Wenn es nur um Anatomie und Physiologie gehen würd, bräuchten wir keinen Sanitäter, da der Patient ja gesund wäre. Es geht aber um die Pathophysiologie ;-)
Das Problem ist, das spätestens beim San C die Ausbildung fachbereichspeziefisch durchgeführt wird. Und bei einer Reanimation brauche ich nicht unbedingt die Kenntnisse, wie ich einen Notstromer in Gang bringe, wie Zelte aufgebaut werden oder wieviel Kilo Rindfleisch ich für eine Brühe für 100 Leute brauche.

Gruß, Mr. Blaulicht