Bei Notärzten hast Du recht. Ein Notarzteinsatz wird abgerechnet, wenn der Arzt den Patienten behandelt hat. Aber vergleiche es mal mit einem KTW und einem RTW. RTW wird alarmiert, KTW wird zur Erstversorgung hingeschickt, weil gerade in der Nähe. KTW schreibt eine Fehlfahrt ("Übergabe RTW"), RTW rechnet ab. Zumindest ist das hier bei uns so.
Ich vergaß, das wir über Feuerwehr-FR-Gruppen reden. Da magst Du recht haben, da die FW ja eine Behörde ist. Bei uns werden im HvO-Syste, nur DRK-Einheiten alarmiert. => keine Behörde => keine (Ab-)Rechnung.
Wenn es nur um Anatomie und Physiologie gehen würd, bräuchten wir keinen Sanitäter, da der Patient ja gesund wäre. Es geht aber um die Pathophysiologie ;-)
Das Problem ist, das spätestens beim San C die Ausbildung fachbereichspeziefisch durchgeführt wird. Und bei einer Reanimation brauche ich nicht unbedingt die Kenntnisse, wie ich einen Notstromer in Gang bringe, wie Zelte aufgebaut werden oder wieviel Kilo Rindfleisch ich für eine Brühe für 100 Leute brauche.
Gruß, Mr. Blaulicht