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Thema: First Responder Ausbildung / Kosten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wenn in der städtischen/Kreisgebührenordnung eine Abrechnung für FR-Einsätze vorgesehen ist, kann diese auch abgerechnet und muß vom Kostenträger bezahlt werden.

    Nicht zu verwechseln mit der Abrechnung der Transportkosten beim RD welcher einen Vertrag mit den Krankenkassen ausgehandelt hat, der ist nämlich zwischen den Parteien verhandelbar - eine Gebühr lt. Gebührenordnung ist nicht verhandelbar.

    Das mit der Sanitätsausbildung ist wirklich so eine Sache für sich...
    Ich kenne die Unterschiede zwischen San-A, -B, und -C nicht, da es bei uns nur den Sanitäter gibt. Ich kann aber aus eigenen Erfahrungen sagen, dass es da wohl sehr unterschiedliche Qualitäten in der Ausbildung geben muß die wohl auch von HiOrg zu HiOrg und auch noch von Kreis zu Kreis erheblich differieren.

    Wenn ich so sehe was für Figuren so mit der Bezeichnung Sanitäter auf die Menschheit losgelassen wird, wird mir Angst und Bange.
    Da sollte man schleunigst die Begriffe "Pflasterkleber" und "Träger" wieder einführen und das erlebte deckt sich in keinem Punkt mit unserer Auffassung von einer fundierten Sanitätsausbildung.

    Auch ich muß sagen das hier weder "am offenen Herzen operiert werden soll" noch Rettungsassistenten ausgebildet werden. Ein fundiertes Wissen UND Können sowohl in den Basics (Diagnose, Reanimation, Schockbekämpfung, Atmung, Kreislauf) sowie der Anwendung ,Funktion und Wirkungsweise der eingesetzten Geräte halte ich für eine Mindestanforderung an den FR.

    Ferner stelle ich mir die Frage, wo denn wohl der Unterschied zwischen einen Sanitäter im KatS und im SanD liegen mag???
    Hat jemand Erkenntnisse darüber das sich Anatomie und Physiologie im Kat.-Fall ändern???
    Geändert von Pille112 (21.12.2007 um 12:30 Uhr)
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Maik H. Beitrag anzeigen
    @Mr.Blaulicht
    Na klar kann ich eine FR Einsatz mit Abrechnen, schließlich wurde eine Einsatzeinheit alarmiert und auch wenn sie nur Erstversorgt und nicht transportiert entsteht eine fällige Pauschale. Das ist das genauso wenn ein RTH zur Einsatzstelle beordert wird, der NA nur kurz eine Behandlung durchführt und der RTW vor Ort transportiert. Hier werden auch beide Einsatzmittel berechnet. Es kann natürlich sein, das es unterschiedlich in verschiedenen Regionen gehandhabt wird.
    Bei Notärzten hast Du recht. Ein Notarzteinsatz wird abgerechnet, wenn der Arzt den Patienten behandelt hat. Aber vergleiche es mal mit einem KTW und einem RTW. RTW wird alarmiert, KTW wird zur Erstversorgung hingeschickt, weil gerade in der Nähe. KTW schreibt eine Fehlfahrt ("Übergabe RTW"), RTW rechnet ab. Zumindest ist das hier bei uns so.

    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Wenn in der städtischen/Kreisgebührenordnung eine Abrechnung für FR-Einsätze vorgesehen ist, kann diese auch abgerechnet und muß vom Kostenträger bezahlt werden.
    Ich vergaß, das wir über Feuerwehr-FR-Gruppen reden. Da magst Du recht haben, da die FW ja eine Behörde ist. Bei uns werden im HvO-Syste, nur DRK-Einheiten alarmiert. => keine Behörde => keine (Ab-)Rechnung.

    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Ferner stelle ich mir die Frage, wo denn wohl der Unterschied zwischen einen Sanitäter im KatS und im SanD liegen mag???
    Hat jemand Erkenntnisse darüber das sich Anatomie und Physiologie im Kat.-Fall ändern???
    Wenn es nur um Anatomie und Physiologie gehen würd, bräuchten wir keinen Sanitäter, da der Patient ja gesund wäre. Es geht aber um die Pathophysiologie ;-)
    Das Problem ist, das spätestens beim San C die Ausbildung fachbereichspeziefisch durchgeführt wird. Und bei einer Reanimation brauche ich nicht unbedingt die Kenntnisse, wie ich einen Notstromer in Gang bringe, wie Zelte aufgebaut werden oder wieviel Kilo Rindfleisch ich für eine Brühe für 100 Leute brauche.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    [...]Wenn es nur um Anatomie und Physiologie gehen würd, bräuchten wir keinen Sanitäter, da der Patient ja gesund wäre. Es geht aber um die Pathophysiologie ;-) [...]
    ...alter Haarspalter ;-))) - dann werde ich mal flugs auch noch die Traumatologie hinzufügen und somit mein Posting vervollständigen.

    Danke für die Aufklärung bezüglich der San-Ausbildungsstufen.
    Bei uns bezieht sich die San-Ausbildung nur auf die medizinische, rettungstechnische und rettungstaktische Ausbildung, alles andere wie z.B. Zeltaufbau, Wasserversorgung, E-Versorgung, Heizung, Funk/Kommunikation, etc. sind gesondert angelegte Lehrgänge die mit der Sanitätsausbildung nichts zu tun haben.

    Was die Abrechnung der FR/HvO-Einsätze von euch angeht, so gibt es da vielleicht auch eine
    Möglichkeit der Abrechnung.
    Ihr müßtet dann euren Dienst der Stadt/dem Kreis anbieten und mit denen dann abrechnen oder es über die Amtshilfe der Fw laufen lassen, so stellt ihr dann der Kommune den Einsatz in Rechnung und die holen sich dann via Gebührenordnug das Geld vom Kostenträger wieder.

    Ach ja, und das mit dem "Praktikum" im RD als 3. Mann mitzufahren halte ich für die beste Lösung Praxis zu sammeln und ich dachte das wäre auch überall so wie bei uns.
    Geändert von Pille112 (21.12.2007 um 12:32 Uhr)
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Naja, das mit der Amtshilfe wäre ja nicht schlecht. Funktioniert bei der DLK-Nachforderung auch. Da kann die Feuerwehr mit der Krankenkasse abrechnen.
    Aber das würde einiges an Engagement benötigen, und die wird hier von mehreren Seiten nicht aufgebracht. Und solange man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, braucht man das ja auch nicht :-(

    Gruß, Mr. Blaulicht

    PS: Da ich ca. 7 Minuten von der Rettungswache wegwohne, macht ein HvO-/FR-System für unsere Stadt auch nicht wirklich viel Sinn. Insofern bin ich da nicht direkt mit betroffen und kann mich um andere Sachen kümmern...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Bei Notärzten hast Du recht. Ein Notarzteinsatz wird abgerechnet, wenn der Arzt den Patienten behandelt hat. Aber vergleiche es mal mit einem KTW und einem RTW. RTW wird alarmiert, KTW wird zur Erstversorgung hingeschickt, weil gerade in der Nähe. KTW schreibt eine Fehlfahrt ("Übergabe RTW"), RTW rechnet ab. Zumindest ist das hier bei uns so.
    Der KTW schreibt eine "Versorgung vor Ort" und rechnet diese ab! Ebenso, wie es ein RTW macht, wenn er vor Ort versorgt. "Fehlfahrt" gibt es nur wenn kein Patient da ist, er vor Eintreffen des RD verstorben ist oder es aus einem sonstigen Grund keine Versorgung/keinen Kontakt zum Patienten gab.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich vergaß, das wir über Feuerwehr-FR-Gruppen reden. Da magst Du recht haben, da die FW ja eine Behörde ist. Bei uns werden im HvO-Syste, nur DRK-Einheiten alarmiert. => keine Behörde => keine (Ab-)Rechnung.
    Wenn der FR/HvO ein DRK-Fzg (oder das eines anderen RD) ist, wird der FR deshalb nicht gegenüber der Krankenkasse abgerechnet, weil er zusammen mit dem RD-Einsatz in der Abrechnung steht. (Ich gehe davon aus, der RD wird in deinem Bereich auch ausschließlich von DRK erbracht)

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Wenn es nur um Anatomie und Physiologie gehen würd, bräuchten wir keinen Sanitäter, da der Patient ja gesund wäre. Es geht aber um die Pathophysiologie ;-)
    Das Problem ist, das spätestens beim San C die Ausbildung fachbereichspeziefisch durchgeführt wird. Und bei einer Reanimation brauche ich nicht unbedingt die Kenntnisse, wie ich einen Notstromer in Gang bringe, wie Zelte aufgebaut werden oder wieviel Kilo Rindfleisch ich für eine Brühe für 100 Leute brauche.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Was hat denn die Ausbildung "San-A-bis-San-C", "San-H" oder "San-Helfer", "Helfer-Grundlehrgang", "SEG-Grundlehrgang", "Einsatz-Sani" oder wie die jeweilige Truppe vor Ort die Qualifizierung und Ausbildung ihrer Helfer auch immer nennt, im Fall des FR/HvR mit Zelten oder Kochen zu tun?
    Die Ausbildung zur "Hilfskraft im Sanitätsdienst" ist in allen rettenden HiOrgs gleich! Die einen machen es halt als Stufen-Ausbildung (San-A, -B, -C) die anderen als Block. Ich gebe ja zu, dass o.g. Punkte wie Zelte und so AUCH in der Ausbildung enthalten sind aber erst der San-C (Die Abschlusseinheit der Ausbildung) beinhaltet:

    # Einsatz des Sauerstoff-Behandlungsgerätes
    # Unfälle mit Gefahrstoffen
    # Pflegerische Maßnahmen bei Patienten (Hilfe beim Verrichten der Notdurft etc.)
    # Beladung von Rettungsfahrzeugen (KTW-4, KTW, RTW)

    # Einrichtung von Verletztensammelstellen
    # Triage und Registrierung von Verletzten
    # Aufbau und Betrieb von Verbandplätzen
    # Aufbau von Sanitätszelten (Gestängezelt, aufblasbare Zelte)
    # Umgang mit besonderem Immobilisationsmaterial

    Der komplette Ausbildung San-A bis -C kann z.B. über den Link: http://www.bereitschaft-stade.de/akt...ten.php?id=317 nachgelesen werden. Hier handelt es sich um eine DRK-Einheit, die Ausbildung ist aber bei ALLEN rettenden HiOrgs gleich (Ich spreche von "rettenden HiOrgs", weil ich die Fw, THW, ... und alle anderen HiOrgs, die keinen RTW oder KTW fahren, bzw. keine San-Dienste, diese Ausbildung natürlich nicht kennen.)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    toll wenn ein san-helfer,

    - 2l O2 über Maske geben kann oder
    - den Stifneck bei einem Kind auf "tall" stellt oder
    - eine femur# mit der Vakuumbeinschiene schient.

    einem san-c bringt es auch nichts in einem fr-einsatz zuwissen wie man jmd. hilft die notdurft zu verrichten oder wie man einen 4er ktw belädt...

  7. #7
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    also ihr da oben in nrw habt schon echt seltsame regelungen...


    bei uns (tiefster bayrischer wald) dar sich hvo nur schimpfen wer:

    - einen rdh kurs bestanden und ein kurzes rw-praktikum absolviert hat
    - mindestens einmal jährlich sein cpr/aed-zertifikat auffrischt
    - eine entsprechende berechtigung besitzt brk-fahrzeuge zu führen

    finde ich recht sinnvoll und hat bis jetzt auch noch keine probleme gegeben

    @hänschengroß:

    ich weiß ja nicht wie das bei euch gelehrt wird, aber bei uns beherrscht jeder san a/b`ler den umgang mit vakuummatratze, k.e.d. etc...

    wenn ich nach deinen worten gehe, sollte man ja wohl ra`s als fr/hvo anstellen, wäre ja auch gar nicht schlecht, so als 1 euro jobber, da euch ja die ehrenamtlichen eh die ganzen plätze wegnehmen, wie ich deinen zahlreichen posts zu dem thema entnehmen kann.


    Ihr dürft nicht vergessen, dass (bei uns zumindest) der hvo/fr dienst von meist anderweitig berufstätigen ehrenamtlichen durchgeführt wird, klar müssen auch die einen mindestbildungsstand aufweisen, jedoch kann man von ihnen wohl kaum erwarten, dass sie eine 620 stunden ausbildung neben ihrem job machen, ich finde es schon anerkennenswert, dass diese personen 5 monate lang so gut wie jedes wochenende für die ausbildung zum rdh verwenden.

    ziel eines fr ist es doch immer noch das therapiefreie intervall zu verkürzen und das ist imho durch einen in erster hilfe und cpr/aed ausgebildeten Helfer gewährleistet.

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Der KTW schreibt eine "Versorgung vor Ort" und rechnet diese ab! Ebenso, wie es ein RTW macht, wenn er vor Ort versorgt. "Fehlfahrt" gibt es nur wenn kein Patient da ist, er vor Eintreffen des RD verstorben ist oder es aus einem sonstigen Grund keine Versorgung/keinen Kontakt zum Patienten gab.


    Wenn der FR/HvO ein DRK-Fzg (oder das eines anderen RD) ist, wird der FR deshalb nicht gegenüber der Krankenkasse abgerechnet, weil er zusammen mit dem RD-Einsatz in der Abrechnung steht. (Ich gehe davon aus, der RD wird in deinem Bereich auch ausschließlich von DRK erbracht)
    Mit welchem Transportschein oder welchem Abrechnungsschein denn?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
    Firefighter24/7 Gast
    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Was die Abrechnung der FR/HvO-Einsätze von euch angeht, so gibt es da vielleicht auch eine Möglichkeit der Abrechnung.
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    Ach ja, und das mit dem "Praktikum" im RD als 3. Mann mitzufahren halte ich für die beste Lösung Praxis zu sammeln und ich dachte das wäre auch überall so wie bei uns.
    Also das mit der Abrechnung könnte schwierig werden...

    da, wie schon irgendwo geschrieben, der FR nur als reine freiwillige Leistung läuft und nichts mit dem Rettungsdienst ansich zu tun hat... Quasi als "Zuckerl" obendrauf... Sinnvoll aber nicht notwendig.
    Wenn ich heut eine DL hole um wen aus dem 3. Stock zu holen, KÖNNTE der Einsatz abgerechnet werden. Weil eben zur Rettung NOTWENDIG. (Treppenhaus zu steil, Rückenschonender :-) )
    FR ist nicht NOTWENDIG... denn wenn er notwendig wäre (Hilfsfrist etc.), stünde da kein FR sondern eine Rettungswache

    Ach ja, das mit 3. Mann und RW-Praktikum ist bei uns auch Standard... so an die 10-15 Notfalleinsätze sollte jemand vor Beginn absolviert haben.

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