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Thema: JF mit zum Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Kann Feuerwehrfunk hier nur zustimmen, wo ist das Probelm wenn ein oder zwei JF Mitglieder auf den nachrückenden Fahrzeugen mit ausrücken?
    Klar sollte man nicht das ganze Fahrzeug mit ihnen besetzen aber zum auffüllen falls nicht genug Aktive da sind seh ich kein Problem

    Hier in Bayern ist die Gesetzeslage ja so dass man ab 16 mit zum Einsatz darf.

    Bei uns in der Wehr ist es üblich dass man mit 16 seinen Truppmannlehrgang absolviert und dann auf dem 2. LF oder auf dem MTW mitfahren darf. Wenn eine lange Schlachstrecken zu bauen ist ist man froh über jede Hilfe und ich seh kein Problem warum da nicht auch unter 18 Jährige mitwirken sollen.

    Grüße aus Bayern
    Matthias
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  2. #2
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    Die UVV gelten auch in Bayern, ebenso die Jugendschutzvorgaben.
    Interessant find ich, das ihr die Jugendlichen selber von den Einsatzkräften/Aktiven abgrenzt. Ernsthaft: Was will ich mit Leuten an der Einsatzstelle, die zum einen nicht jede Aufgabe ausüben dürfen, und zum anderen eine wirkliche Einsatzkraft dabei binden?

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was will ich mit Leuten an der Einsatzstelle, die zum einen nicht jede Aufgabe ausüben dürfen, und zum anderen eine wirkliche Einsatzkraft dabei binden?
    Das erste Argument darfst du jetzt getrost streichen... Das haste nämlich schon bei jemandem, der durch die G26 gefallen ist ;) Der darf auch nicht unter PA ins Haus *g*

    Das 2. ist genau meine rede... nichts dagegen, dass die mit sicherheit fitt sind eine lange schlauchstrecke o.ä. zu bauen... Aber was ist danach? Dann ist der FM weiterhin gebunden...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Das erste Argument darfst du jetzt getrost streichen... Das haste nämlich schon bei jemandem, der durch die G26 gefallen ist ;) Der darf auch nicht unter PA ins Haus *g*
    Der hat aber immerhin die Voraussetzungen, dass ich ihn selbstständig im Rahmen der Staffel/Gruppe beschäftigen darf.
    Von meiner Ansicht über die G26.3 als Einstiegsvoraussetzung in die Feuerwehr fang ich hier lieber gar nicht erst an...

  5. #5
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Kann Feuerwehrfunk hier nur zustimmen, wo ist das Probelm wenn ein oder zwei JF Mitglieder auf den nachrückenden Fahrzeugen mit ausrücken?
    Klar sollte man nicht das ganze Fahrzeug mit ihnen besetzen aber zum auffüllen falls nicht genug Aktive da sind seh ich kein Problem

    Hier in Bayern ist die Gesetzeslage ja so dass man ab 16 mit zum Einsatz darf.

    Bei uns in der Wehr ist es üblich dass man mit 16 seinen Truppmannlehrgang absolviert und dann auf dem 2. LF oder auf dem MTW mitfahren darf. Wenn eine lange Schlachstrecken zu bauen ist ist man froh über jede Hilfe und ich seh kein Problem warum da nicht auch unter 18 Jährige mitwirken sollen.

    Grüße aus Bayern
    Matthias
    Bei uns auch so... aber man gehört nicht mehr zur Jugenfeuerwehr ab 16 sondern der Aktiven mit den selben Einsatzklamotten etc. man hat sein Truppmann gemacht, dann kann man bei uns mit zum Einsatz!

    Es klappt wunderbar!
    Mfg

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