Hier steht das.
StGB
§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.[/QUOTE]
man man ma
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Also belegst du mit einem Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch, der im jeweiligen Fall erstmal wieder ausgelegt werden muss, ob er überhaupt zutrifft, die immer wieder auftretende Falschaussage, dass die FwDV bei Menschenleben in Gefahr nicht greifen...
Dazu passt auch: Man man man...
Lasst uns diese Scheiß FwDVs doch endlich alle und für ewig wegen totaler Sinnlosigkeit abschaffen. Man übt eh nur danach, und bei jedem Einsatz, wo auch nur der geringste Verdacht besteht, dass ein Menschenleben gefährdet sein könnte, wird eh davon abgewichen (Es gibt leider Menschen, die leben im Müll. Also ist auch bei Mülltonnenbränden davon auszugehen, dass Menschenleben in Gefahr sein könnten?). Dann sollte man auch so konsequent sein, wenn man die Einsätze chaotisch durchführen will/muss/soll..., und chaotisch üben (oder gar nicht, Ausbildung schreibt ja auch eine DV vor...).
Dann passt auch das Fazit vieler Einsätze noch viel besser: "Die Feuerwehr hat mit ihrem großartigen Improvisationstalent die Welt mal wieder retten können."
Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
Kann ich doch alles damit erschlagen.
du machst es dir hier sehr einfach...
Viele Grüße
Christian
Kannst du rein theoretisch auch...
Das hat doch nichts mit einfach machen zu tun ... der Paragraph steht erstmal "über" dem Gesetz und erst recht über irgendwelche Vorschriften oder gar Empfehlungen.
Unser Verteidigungsminister will mit dem Paragraphen Flugzeuge abschiessen lassen im Notfall (und der hat sicher bessere Juristen als du) und du denkst das dein AGT Lehrgang, ne FwDV oder die G26.3 mehr zählt??? sorry .. jetzt muß ich wirklich schmunzeln.
Und das mit dem Führerschein wurde hier schon diskutiert und hat auch im Feuerwehrmagazin hat mal ein Rechtsanwalt Stellung bezogen und der kam auch zur Aussage, daß sofern kein anderer Maschinist schnell genug zur Verfügung stehen sollte zur Einsatzstelle auch ohne Führerschein gefahren werden darf.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ich auch... Denn jetzt kommen zu Äpfeln und Birnen noch Bananen hinzu...
Das war an sehr hohe Hürden geknüpft. Sinngemäß: Es sollte bestätigt sein, dass ohne dieses Fahrzeug die Welt untergeht, und selbst dann sollte man noch versuchen, irgendeinen LKW oder Linienbus anzuhalten, und den Fahrer zu rekrutieren... Wirklich rechtlich untermauert war diese "Stellungnahme" nicht.
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