Zitat Zitat von FFW Pietling 2 Beitrag anzeigen
Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann.
Ist AFAIK Auslegungssache.. Soweit ich weiss, heißt das "Im Einzelfall..", oder so.. Fragt sich nur, ob eine Situation, die immer vorrausschaubar eintreten könnte (z.B. nur 2 PA's auf 1. Fahrzeug. ergo bei schneller Menschenrettung IMMER kein Sicherungstrupp) einen Einzelfall darstellt? (Organisationsverschulden, wenn was passiert?)

Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.
Ich denke mal, dass sowohl A als auch B, abhängig von der Situation, denkbar wären.. Wenn z.B. ein Sicherungstrupp reingeschickt wird, um einen anderen Atemschutztrupp zu retten, hat dieser Sicherheitstrupp ja normalerweise auch keinen Sicherheitstrupp.. Das wäre dann wahrscheinlich einer dieser unvorhersehbaren Einzelfälle..