Zitat Zitat von FFW Pietling 2 Beitrag anzeigen
Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann. Heißt das konkret

a) Wenn überhaupt nur ein Trupp an der Einsatzstelle ist, dann darf dieser ohne Sicherung durch einen zweiten Trupp zur Personenrettung vorgehen. Sobald ein zweiter Trupp ausgerüstet ist, muss dieser aber als Sicherungstrupp eingesetzt werden.

oder

b) Wenn beispielsweise zwei oder mehr Trupps an der Einsatzstelle sind, dann dürfen alle gleichzeitig zum Zwecke der Personenrettung vorgehen, ohne dass ein Sicherungstrupp bereitsteht?

Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.


Gruß


Sowohl als auch !!

Ich hatte bei einer praktischen Prüfung am IDF in Münster eine vermisste Person in einem brennenden Wohnhaus. Ich habe Angriffstrupp UND Wassertrupp (nachdem die Wasserversorgung stand) in das Haus zur Menschenrettung geschickt. Als die Person gefunden war, kam der Wassertrupp raus, wurde Sicherheitstrupp und der Angriffstrupp führte die Brandbekämpfung allein durch.
Du kannst es nach deinem eigenen Ermessen machen im Einsatz. Wenn du denkst, das das Haus verwinkelt ist und ein SIcherheitstrupp wichtiger ist als einen 2ten Trupp zum suchen rein zu schicken, dann lässt du halt nur einen Trupp suchen. Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen. Du musst es hinterher nur rechtfertigen können. Und es muss immer im Verhältnis stehen. Aber ich denke du verstehst wie ich das meine.