
Zitat von
Flesch
Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
Kann ich doch alles damit erschlagen.
du machst es dir hier sehr einfach...
Kannst du rein theoretisch auch...
Das hat doch nichts mit einfach machen zu tun ... der Paragraph steht erstmal "über" dem Gesetz und erst recht über irgendwelche Vorschriften oder gar Empfehlungen.
Unser Verteidigungsminister will mit dem Paragraphen Flugzeuge abschiessen lassen im Notfall (und der hat sicher bessere Juristen als du) und du denkst das dein AGT Lehrgang, ne FwDV oder die G26.3 mehr zählt??? sorry .. jetzt muß ich wirklich schmunzeln.
Und das mit dem Führerschein wurde hier schon diskutiert und hat auch im Feuerwehrmagazin hat mal ein Rechtsanwalt Stellung bezogen und der kam auch zur Aussage, daß sofern kein anderer Maschinist schnell genug zur Verfügung stehen sollte zur Einsatzstelle auch ohne Führerschein gefahren werden darf.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.