Bei uns sind auch die TSA mit 4! Pa ausgestattet.. Zum Einsatzwehrt von TSA-Wehren (der an sich sicher nicht zu verachten ist, die können genauso einen Erstangriff machen wie andere Wehren..) ohne PA gabs ja auch schon viel Diskussion..
Nirgendwo.. Es steht auch nirgendwo verbindlich, dass du ein Atemschutzgerät aufsetzen musst..Zum Thema .... zurück ....
Wo steht denn das ich einen Sicherungstrupp brauche? VERBINDLICH???
Ich würde als Gruppenführer aufgrund meiner (hoffentlich vorhandenen) Qualifikation und Erfahrung entscheiden (die vermutlich höher ist als die, der Mannschaft).. - Wenn ich nich reingehen würde, würd ich auch keinen anderen reinlassen.. (Zum Glück bin ich kein GF und muss mich mit sowas nicht auseinandersetzen..)Also GF würde ich dem Angriffstrupp die Lage erklären sofern es überschaubar ist und die Entscheidung dem Trupp überlassen.
Klar - aber dann auch so bald wie möglich einen Sicherheitstrupp bereitstellen... - Am besten sogar mit eigenem, angeschlossenen Rohr in Reserve.. (Gibt ja genügend Berichte, wo kein SiTr unmittelbar zur Verfügung stand.. Man führe sich z.B. mal den Kommentar zum Unfallbericht Tübingen zu Gemüte..)Wie gesagt nur wenns überschaubar ist, in eine brennde Lagerhalle würde ich nie einen Trupp zum suchen schicken, wenn ich aber weiß das im Einfamilienhaus im 1. Stock ein Kind vermisst ist würde ichs dem Trupp riskieren lassen.
Die nachrückenden Fahrzeuge haben dann ja hoffentlich noch PA dabei.. Eine Wehr mit 2 PA ist ja irgendwie genauso nicht-einsatzbar wie eine Wehr ohne PA, oder?
Btw: http://www.feuerwehr-aschaffenburg.d...x.php?site=230 (Aber ob das nu die richtige Lösung für Personalknappheit ist..)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Dass das bisher nicht (?) vorgekommen ist, heißt erstmal gar nichts. Das ist meiner Meinung nach nur die Fortsetzung der beliebten Reihe "Feuerwehr - heilige Kuh".
Das es schon zu Ermittlungen gegen Führungskräfte gekommen ist, ist wohl bekannt. Und irgendwann werden solche Fälle auch mal weiter gehen, da bin ich mir sicher. Durch die Modernisierung vieler Vorschriften, insbesondere im Bereich PSA, verbunden mit der konserativen Sichtweise vieler Führungspersonen, ist das nur noch eine Frage der Zeit.
Die Aschaffenburger Lösung ist schon sehr gewagt. Die FwDV7 sagt nicht umsonst: "An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen."
Und dass "im Fahrzeug auf Anfahrt" und "einsatzbereit an Einsatzstelle" zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, sollte doch eigentlich jeder verstehen...
..
Ich denke, wenn in solch einem Fall grob gegen Richtlinien verstoßen wurden wäre, wär das spätestens zu dem Zeitpunkt rausgekommen..Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat aufgrund einer anonymen Anzeige wegen des Brandeinsatzes am 17. Dezember 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Kommandanten der Tübinger Feuerwehr eingeleitet. Dies ist aus Sicht der Oberbürgermeisterin ein normaler Vorgang.
hallo :E
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Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Hallo,
die Frage, wann eine Führungskraft vor GEricht gezogen wird, ist nur noch eine Frage der Zeit.
Der KOmmandant der FF Tübingen wurde bereits angezeigt, dass er nicht vor Gericht kam, ist nur dem absolut einseitigen und eigentlich sinnlosen Untersuchungsbericht des Unfalles zuzuschreiben. Lustigerweise waren ja 90% der Mitglieder des Untersuchungsausschusses als Führungskraft an der EInsatzstelle. Wundert es da noch?
Es gab allerdings auch schon Gerichtsverfahren gegen Leiter der Feuerwehren, die von Versicherungen angestrengt wurden. Hier ging es "um die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Und wer jetzt sagt, dass entscheidet der EL vor Ort, er hat den besten Überblick, wenn er sagt es war notwendig, dann war es so, dem sei gesagt, dass die Stadt einen sehr sehr teuren Vergleich geschlossen hat um der Verurteilung zu entgehen. Das Gericht sah es nämlich wohl so wie die Versicherung.
Das ganze geschehen 2004 (?) in NRW oder NNiedersachsen bei einem Bootsunfall...
Viele Grüße
Christian
Sowohl als auch !!
Ich hatte bei einer praktischen Prüfung am IDF in Münster eine vermisste Person in einem brennenden Wohnhaus. Ich habe Angriffstrupp UND Wassertrupp (nachdem die Wasserversorgung stand) in das Haus zur Menschenrettung geschickt. Als die Person gefunden war, kam der Wassertrupp raus, wurde Sicherheitstrupp und der Angriffstrupp führte die Brandbekämpfung allein durch.
Du kannst es nach deinem eigenen Ermessen machen im Einsatz. Wenn du denkst, das das Haus verwinkelt ist und ein SIcherheitstrupp wichtiger ist als einen 2ten Trupp zum suchen rein zu schicken, dann lässt du halt nur einen Trupp suchen. Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen. Du musst es hinterher nur rechtfertigen können. Und es muss immer im Verhältnis stehen. Aber ich denke du verstehst wie ich das meine.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Hier steht das.
StGB
§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.[/QUOTE]
man man ma
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Also belegst du mit einem Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch, der im jeweiligen Fall erstmal wieder ausgelegt werden muss, ob er überhaupt zutrifft, die immer wieder auftretende Falschaussage, dass die FwDV bei Menschenleben in Gefahr nicht greifen...
Dazu passt auch: Man man man...
Lasst uns diese Scheiß FwDVs doch endlich alle und für ewig wegen totaler Sinnlosigkeit abschaffen. Man übt eh nur danach, und bei jedem Einsatz, wo auch nur der geringste Verdacht besteht, dass ein Menschenleben gefährdet sein könnte, wird eh davon abgewichen (Es gibt leider Menschen, die leben im Müll. Also ist auch bei Mülltonnenbränden davon auszugehen, dass Menschenleben in Gefahr sein könnten?). Dann sollte man auch so konsequent sein, wenn man die Einsätze chaotisch durchführen will/muss/soll..., und chaotisch üben (oder gar nicht, Ausbildung schreibt ja auch eine DV vor...).
Dann passt auch das Fazit vieler Einsätze noch viel besser: "Die Feuerwehr hat mit ihrem großartigen Improvisationstalent die Welt mal wieder retten können."
Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
Kann ich doch alles damit erschlagen.
du machst es dir hier sehr einfach...
Viele Grüße
Christian
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