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Thema: Sicherungstrupp im Atemschutzeinsatz

  1. #16
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das darf man dann im dümmsten Fall mit den Staatsanwälten/Richtern klären.
    Boah .. wie oft man den Spruch hört ...
    Nenne mir mal ein Beispiel wo ein Kommandant vor Gericht gelandet ist, weil er gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Bei uns gibts zB so eine Gemeinde ...
    die Hauptwehr dieser Gemeinde hat nur ein LF 10/6 und am Tag unter der Woche bekommen die vielleicht 4 oder 5 Mann oft nur zusammen und dann müssen die einfach warten bis wir aus der Stadt kommen und wir fahren einfach erstmal 10 km. Umliegende Wehren haben nur ein TSA.
    Bei uns sind auch die TSA mit 4! Pa ausgestattet.. Zum Einsatzwehrt von TSA-Wehren (der an sich sicher nicht zu verachten ist, die können genauso einen Erstangriff machen wie andere Wehren..) ohne PA gabs ja auch schon viel Diskussion..

    Zum Thema .... zurück ....
    Wo steht denn das ich einen Sicherungstrupp brauche? VERBINDLICH???
    Nirgendwo.. Es steht auch nirgendwo verbindlich, dass du ein Atemschutzgerät aufsetzen musst..

    Also GF würde ich dem Angriffstrupp die Lage erklären sofern es überschaubar ist und die Entscheidung dem Trupp überlassen.
    Ich würde als Gruppenführer aufgrund meiner (hoffentlich vorhandenen) Qualifikation und Erfahrung entscheiden (die vermutlich höher ist als die, der Mannschaft).. - Wenn ich nich reingehen würde, würd ich auch keinen anderen reinlassen.. (Zum Glück bin ich kein GF und muss mich mit sowas nicht auseinandersetzen..)

    Wie gesagt nur wenns überschaubar ist, in eine brennde Lagerhalle würde ich nie einen Trupp zum suchen schicken, wenn ich aber weiß das im Einfamilienhaus im 1. Stock ein Kind vermisst ist würde ichs dem Trupp riskieren lassen.
    Klar - aber dann auch so bald wie möglich einen Sicherheitstrupp bereitstellen... - Am besten sogar mit eigenem, angeschlossenen Rohr in Reserve.. (Gibt ja genügend Berichte, wo kein SiTr unmittelbar zur Verfügung stand.. Man führe sich z.B. mal den Kommentar zum Unfallbericht Tübingen zu Gemüte..)

    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Die Frage war ja was ist wenn auf dem Erstangreifenden Fahrzeug nur 2 PA's und somit immer nur ein Trupp zur verfügung steht. Wenn ich zuwenig Personal habe kommt zwar im Endeffekt das selbe Ergebnis heraus, aber wenn ich grundätzlich nur zwei PA's habe besteht ja auch mit mehr Personal keine Möglichkeit den Sicherungstrupp zu stellen.
    Die nachrückenden Fahrzeuge haben dann ja hoffentlich noch PA dabei.. Eine Wehr mit 2 PA ist ja irgendwie genauso nicht-einsatzbar wie eine Wehr ohne PA, oder?

    Btw: http://www.feuerwehr-aschaffenburg.d...x.php?site=230 (Aber ob das nu die richtige Lösung für Personalknappheit ist..)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #18
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Boah .. wie oft man den Spruch hört ...
    Nenne mir mal ein Beispiel wo ein Kommandant vor Gericht gelandet ist, weil er gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen hat.
    Dass das bisher nicht (?) vorgekommen ist, heißt erstmal gar nichts. Das ist meiner Meinung nach nur die Fortsetzung der beliebten Reihe "Feuerwehr - heilige Kuh".
    Das es schon zu Ermittlungen gegen Führungskräfte gekommen ist, ist wohl bekannt. Und irgendwann werden solche Fälle auch mal weiter gehen, da bin ich mir sicher. Durch die Modernisierung vieler Vorschriften, insbesondere im Bereich PSA, verbunden mit der konserativen Sichtweise vieler Führungspersonen, ist das nur noch eine Frage der Zeit.

  4. #19
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Btw: http://www.feuerwehr-aschaffenburg.d...x.php?site=230 (Aber ob das nu die richtige Lösung für Personalknappheit ist..)
    Die Aschaffenburger Lösung ist schon sehr gewagt. Die FwDV7 sagt nicht umsonst: "An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen."
    Und dass "im Fahrzeug auf Anfahrt" und "einsatzbereit an Einsatzstelle" zwei völlig unterschiedliche Dinge sind, sollte doch eigentlich jeder verstehen...

  5. #20
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Boah .. wie oft man den Spruch hört ...
    Nenne mir mal ein Beispiel wo ein Kommandant vor Gericht gelandet ist, weil er gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen hat.
    ..
    Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat aufgrund einer anonymen Anzeige wegen des Brandeinsatzes am 17. Dezember 2005 ein Ermittlungsverfahren gegen den Kommandanten der Tübinger Feuerwehr eingeleitet. Dies ist aus Sicht der Oberbürgermeisterin ein normaler Vorgang.
    Ich denke, wenn in solch einem Fall grob gegen Richtlinien verstoßen wurden wäre, wär das spätestens zu dem Zeitpunkt rausgekommen..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Die nachrückenden Fahrzeuge haben dann ja hoffentlich noch PA dabei.. Eine Wehr mit 2 PA ist ja irgendwie genauso nicht-einsatzbar wie eine Wehr ohne PA, oder?
    Hab ich ja weiter oben bereits geschrieben dass der Trupp halt dann warten muss bis das nächste Fahrzeug eingetroffen ist und den Sicherungstrupp stellt.

    Ein Fahrzeug mit 2 PA kann ich imo für einen PKW Brand alleine einsetzen aber dann hat sichs auch schon
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  7. #22
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    Hallo,

    die Frage, wann eine Führungskraft vor GEricht gezogen wird, ist nur noch eine Frage der Zeit.
    Der KOmmandant der FF Tübingen wurde bereits angezeigt, dass er nicht vor Gericht kam, ist nur dem absolut einseitigen und eigentlich sinnlosen Untersuchungsbericht des Unfalles zuzuschreiben. Lustigerweise waren ja 90% der Mitglieder des Untersuchungsausschusses als Führungskraft an der EInsatzstelle. Wundert es da noch?
    Es gab allerdings auch schon Gerichtsverfahren gegen Leiter der Feuerwehren, die von Versicherungen angestrengt wurden. Hier ging es "um die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Und wer jetzt sagt, dass entscheidet der EL vor Ort, er hat den besten Überblick, wenn er sagt es war notwendig, dann war es so, dem sei gesagt, dass die Stadt einen sehr sehr teuren Vergleich geschlossen hat um der Verurteilung zu entgehen. Das Gericht sah es nämlich wohl so wie die Versicherung.
    Das ganze geschehen 2004 (?) in NRW oder NNiedersachsen bei einem Bootsunfall...
    Viele Grüße

    Christian

  8. #23
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Es gab allerdings auch schon Gerichtsverfahren gegen Leiter der Feuerwehren, die von Versicherungen angestrengt wurden. Hier ging es "um die Verhältnismäßigkeit der Mittel". Und wer jetzt sagt, dass entscheidet der EL vor Ort, er hat den besten Überblick, wenn er sagt es war notwendig, dann war es so, dem sei gesagt, dass die Stadt einen sehr sehr teuren Vergleich geschlossen hat um der Verurteilung zu entgehen. Das Gericht sah es nämlich wohl so wie die Versicherung.
    Das ganze geschehen 2004 (?) in NRW oder NNiedersachsen bei einem Bootsunfall...
    ...und in kleinerem, unauffälligerem Rahmen bei Kostenbescheiden, wenn eine Wehr mit 25 Mann und 4 Fahrzeugen den Ölfleck unterm Mofa beseitigen musste...

    So heilig ist die Kuh Feuerwehr schon gar nicht mehr!

  9. #24
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    Zitat Zitat von FFW Pietling 2 Beitrag anzeigen
    Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann. Heißt das konkret

    a) Wenn überhaupt nur ein Trupp an der Einsatzstelle ist, dann darf dieser ohne Sicherung durch einen zweiten Trupp zur Personenrettung vorgehen. Sobald ein zweiter Trupp ausgerüstet ist, muss dieser aber als Sicherungstrupp eingesetzt werden.

    oder

    b) Wenn beispielsweise zwei oder mehr Trupps an der Einsatzstelle sind, dann dürfen alle gleichzeitig zum Zwecke der Personenrettung vorgehen, ohne dass ein Sicherungstrupp bereitsteht?

    Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.


    Gruß


    Sowohl als auch !!

    Ich hatte bei einer praktischen Prüfung am IDF in Münster eine vermisste Person in einem brennenden Wohnhaus. Ich habe Angriffstrupp UND Wassertrupp (nachdem die Wasserversorgung stand) in das Haus zur Menschenrettung geschickt. Als die Person gefunden war, kam der Wassertrupp raus, wurde Sicherheitstrupp und der Angriffstrupp führte die Brandbekämpfung allein durch.
    Du kannst es nach deinem eigenen Ermessen machen im Einsatz. Wenn du denkst, das das Haus verwinkelt ist und ein SIcherheitstrupp wichtiger ist als einen 2ten Trupp zum suchen rein zu schicken, dann lässt du halt nur einen Trupp suchen. Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen. Du musst es hinterher nur rechtfertigen können. Und es muss immer im Verhältnis stehen. Aber ich denke du verstehst wie ich das meine.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  10. #25
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    Zitat Zitat von tower911 Beitrag anzeigen
    Sowohl als auch !!

    Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen.
    SAgt wer? Wo stehts? Die FwDV 7 (in Hessen auch als Erlass bindend eingeführt!) kennt diese Ausnahme nicht. ide UVV auch nicht. Und nun?
    Viele Grüße

    Christian

  11. #26
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    Zitat Zitat von tower911 Beitrag anzeigen
    Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen.
    Wo steht das?

  12. #27
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    Hier steht das.
    StGB

    § 34
    Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.[/QUOTE]

    man man ma
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #28
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    Also belegst du mit einem Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch, der im jeweiligen Fall erstmal wieder ausgelegt werden muss, ob er überhaupt zutrifft, die immer wieder auftretende Falschaussage, dass die FwDV bei Menschenleben in Gefahr nicht greifen...

    Dazu passt auch: Man man man...


    Lasst uns diese Scheiß FwDVs doch endlich alle und für ewig wegen totaler Sinnlosigkeit abschaffen. Man übt eh nur danach, und bei jedem Einsatz, wo auch nur der geringste Verdacht besteht, dass ein Menschenleben gefährdet sein könnte, wird eh davon abgewichen (Es gibt leider Menschen, die leben im Müll. Also ist auch bei Mülltonnenbränden davon auszugehen, dass Menschenleben in Gefahr sein könnten?). Dann sollte man auch so konsequent sein, wenn man die Einsätze chaotisch durchführen will/muss/soll..., und chaotisch üben (oder gar nicht, Ausbildung schreibt ja auch eine DV vor...).
    Dann passt auch das Fazit vieler Einsätze noch viel besser: "Die Feuerwehr hat mit ihrem großartigen Improvisationstalent die Welt mal wieder retten können."

  14. #29
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    Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
    Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
    Kann ich doch alles damit erschlagen.
    du machst es dir hier sehr einfach...
    Viele Grüße

    Christian

  15. #30
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
    Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
    Kann ich doch alles damit erschlagen.
    du machst es dir hier sehr einfach...
    Fällt doch alles unter "rechtfertigender Notstand"...



    (Ich denke mal, du weist, wie ernst mein obiger letzter Absatz zu verstehen ist...)

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