Zitat Zitat von tower911 Beitrag anzeigen
Sowohl als auch !!

Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen.
SAgt wer? Wo stehts? Die FwDV 7 (in Hessen auch als Erlass bindend eingeführt!) kennt diese Ausnahme nicht. ide UVV auch nicht. Und nun?