Zitat von tower911 Sowohl als auch !! Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen. SAgt wer? Wo stehts? Die FwDV 7 (in Hessen auch als Erlass bindend eingeführt!) kennt diese Ausnahme nicht. ide UVV auch nicht. Und nun?
Viele Grüße Christian
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