Ergebnis 1 bis 15 von 36

Thema: Sicherungstrupp im Atemschutzeinsatz

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Zitat Zitat von FFW Pietling 2 Beitrag anzeigen
    Hätt mal eine Frage bzgl. der Sicherheitstrupp-Regelung bei Atemschutzgeräteträgern. Es heißt ja, dass von dieser Regelung zum Beispiel bei Menschenrettung abgewichen werden kann. Heißt das konkret

    a) Wenn überhaupt nur ein Trupp an der Einsatzstelle ist, dann darf dieser ohne Sicherung durch einen zweiten Trupp zur Personenrettung vorgehen. Sobald ein zweiter Trupp ausgerüstet ist, muss dieser aber als Sicherungstrupp eingesetzt werden.

    oder

    b) Wenn beispielsweise zwei oder mehr Trupps an der Einsatzstelle sind, dann dürfen alle gleichzeitig zum Zwecke der Personenrettung vorgehen, ohne dass ein Sicherungstrupp bereitsteht?

    Ich tendiere mal zu a), will aber nochmal sichergehen und um eure "Meinung" bzw. euer Wissen bitten.


    Gruß


    Sowohl als auch !!

    Ich hatte bei einer praktischen Prüfung am IDF in Münster eine vermisste Person in einem brennenden Wohnhaus. Ich habe Angriffstrupp UND Wassertrupp (nachdem die Wasserversorgung stand) in das Haus zur Menschenrettung geschickt. Als die Person gefunden war, kam der Wassertrupp raus, wurde Sicherheitstrupp und der Angriffstrupp führte die Brandbekämpfung allein durch.
    Du kannst es nach deinem eigenen Ermessen machen im Einsatz. Wenn du denkst, das das Haus verwinkelt ist und ein SIcherheitstrupp wichtiger ist als einen 2ten Trupp zum suchen rein zu schicken, dann lässt du halt nur einen Trupp suchen. Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen. Du musst es hinterher nur rechtfertigen können. Und es muss immer im Verhältnis stehen. Aber ich denke du verstehst wie ich das meine.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  2. #2
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Zitat Zitat von tower911 Beitrag anzeigen
    Sowohl als auch !!

    Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen.
    SAgt wer? Wo stehts? Die FwDV 7 (in Hessen auch als Erlass bindend eingeführt!) kennt diese Ausnahme nicht. ide UVV auch nicht. Und nun?
    Viele Grüße

    Christian

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von tower911 Beitrag anzeigen
    Bei Menschenleben in Gefahr darfste in allen Punkten von der FWDV abweichen.
    Wo steht das?

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Hier steht das.
    StGB

    § 34
    Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.[/QUOTE]

    man man ma
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Also belegst du mit einem Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch, der im jeweiligen Fall erstmal wieder ausgelegt werden muss, ob er überhaupt zutrifft, die immer wieder auftretende Falschaussage, dass die FwDV bei Menschenleben in Gefahr nicht greifen...

    Dazu passt auch: Man man man...


    Lasst uns diese Scheiß FwDVs doch endlich alle und für ewig wegen totaler Sinnlosigkeit abschaffen. Man übt eh nur danach, und bei jedem Einsatz, wo auch nur der geringste Verdacht besteht, dass ein Menschenleben gefährdet sein könnte, wird eh davon abgewichen (Es gibt leider Menschen, die leben im Müll. Also ist auch bei Mülltonnenbränden davon auszugehen, dass Menschenleben in Gefahr sein könnten?). Dann sollte man auch so konsequent sein, wenn man die Einsätze chaotisch durchführen will/muss/soll..., und chaotisch üben (oder gar nicht, Ausbildung schreibt ja auch eine DV vor...).
    Dann passt auch das Fazit vieler Einsätze noch viel besser: "Die Feuerwehr hat mit ihrem großartigen Improvisationstalent die Welt mal wieder retten können."

  6. #6
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
    Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
    Kann ich doch alles damit erschlagen.
    du machst es dir hier sehr einfach...
    Viele Grüße

    Christian

  7. #7
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
    Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
    Kann ich doch alles damit erschlagen.
    du machst es dir hier sehr einfach...
    Fällt doch alles unter "rechtfertigender Notstand"...



    (Ich denke mal, du weist, wie ernst mein obiger letzter Absatz zu verstehen ist...)

  8. #8
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Fällt doch alles unter "rechtfertigender Notstand"...



    (Ich denke mal, du weist, wie ernst mein obiger letzter Absatz zu verstehen ist...)
    Ja weiß ich, war auch mein Fehler, hätte da ein Zitat einbauen sollen, meine Anwort bezieht sich eigentlich nciht auf deinen Beitrag...
    Viele Grüße

    Christian

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Dann kann ich ja im Einsatzfall machen was ich will.
    Wozu denn dann AGT-Lehrgang, G 26.3 oder gar einen Führerschein?
    Kann ich doch alles damit erschlagen.
    du machst es dir hier sehr einfach...
    Kannst du rein theoretisch auch...
    Das hat doch nichts mit einfach machen zu tun ... der Paragraph steht erstmal "über" dem Gesetz und erst recht über irgendwelche Vorschriften oder gar Empfehlungen.
    Unser Verteidigungsminister will mit dem Paragraphen Flugzeuge abschiessen lassen im Notfall (und der hat sicher bessere Juristen als du) und du denkst das dein AGT Lehrgang, ne FwDV oder die G26.3 mehr zählt??? sorry .. jetzt muß ich wirklich schmunzeln.

    Und das mit dem Führerschein wurde hier schon diskutiert und hat auch im Feuerwehrmagazin hat mal ein Rechtsanwalt Stellung bezogen und der kam auch zur Aussage, daß sofern kein anderer Maschinist schnell genug zur Verfügung stehen sollte zur Einsatzstelle auch ohne Führerschein gefahren werden darf.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Unser Verteidigungsminister will mit dem Paragraphen Flugzeuge abschiessen lassen im Notfall (und der hat sicher bessere Juristen als du) und du denkst das dein AGT Lehrgang, ne FwDV oder die G26.3 mehr zählt??? sorry .. jetzt muß ich wirklich schmunzeln.
    Ich auch... Denn jetzt kommen zu Äpfeln und Birnen noch Bananen hinzu...

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und das mit dem Führerschein wurde hier schon diskutiert und hat auch im Feuerwehrmagazin hat mal ein Rechtsanwalt Stellung bezogen und der kam auch zur Aussage, daß sofern kein anderer Maschinist schnell genug zur Verfügung stehen sollte zur Einsatzstelle auch ohne Führerschein gefahren werden darf.
    Das war an sehr hohe Hürden geknüpft. Sinngemäß: Es sollte bestätigt sein, dass ohne dieses Fahrzeug die Welt untergeht, und selbst dann sollte man noch versuchen, irgendeinen LKW oder Linienbus anzuhalten, und den Fahrer zu rekrutieren... Wirklich rechtlich untermauert war diese "Stellungnahme" nicht.

  11. #11
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das hat doch nichts mit einfach machen zu tun ...
    Und ob es das hat. Das ganze bietet ja "wahnsinnige" Einsparpotentiale...

    Ganz davon ab, gab es schon mal jemanden, der sich auf solche Gesetze berufen hat... Er hat nicht lange ausgehalten und es kam dann ein kleiner Österreicher...
    Viele Grüße

    Christian

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •