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Thema: Rettungsdienst Fortbildungsstunden

  1. #16
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    1.) Das mit der Schwanger schaft und dem Infektionsschutzgesetz kappier´ ich nicht! Muss man sich vor Schwangeren schützen, oder muss man Schwangere schützen? Meintest Du evtl. das Mutterschutzgesetz?
    2.) Warum darf man/frau wegen einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden?
    3.) Ich habe jetzt dien einzelnen Gesetze nicht zur Hand, aber: Ist es im Gesetz so verankert, dass ich 30 Fortbildungsstunden pro Jahr machen muss, oder sind das organisationsinterne Regelungen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #17
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    1.) Das mit der Schwanger schaft und dem Infektionsschutzgesetz kappier´ ich nicht! Muss man sich vor Schwangeren schützen, oder muss man Schwangere schützen? Meintest Du evtl. das Mutterschutzgesetz?
    Ich kapiere das auch noch nicht ganz, denke aber auch an das MSG
    wobei ich nicht verstehe warum man dann nicht im U Raum rumsitzen darf

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    2.) Warum darf man/frau wegen einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden?
    Ich denke / hoffe das es sich um eine "Beurlaubung handelt.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    3.) Ich habe jetzt dien einzelnen Gesetze nicht zur Hand, aber: Ist es im Gesetz so verankert, dass ich 30 Fortbildungsstunden pro Jahr machen muss, oder sind das organisationsinterne Regelungen?
    wenn man das so genau wüsste :-) es lebe der Föderalismus
    Fakt ist das man seine Frau nicht mit nochmals 30 Minusstunden belasten darf
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #18
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    Wo wir grad beim Thema Fortbildung sind...

    ...gibts bestimmt Kollegen aus Hessen die mir weiterhelfen können.
    Ich such mir den Wolf, wo geschrieben steht wieviel Fortbildung pro Jahr gemacht werden muss und ob es einen Unterschied zwischen RH, RettSan und RettAss dabei gibt.
    Das einzige was ich gefunden habe wo explizit was über Fortbildung steht ist der Hessische Rettungsdienstplan:

    3.5.2 Fortbildung des Einsatzpersonals
    Die Fortbildung muss regelmäßig erfolgen und kalenderjährlich
    mindestens 30 Stunden umfassen.
    Davon sollen mindestens fünfzig von Hundert auf
    Themenbereiche aus dem folgenden Katalog entfallen.
    Darüber hinaus hat der Leistungserbringer
    das Einsatzpersonal jährlich mindestens vier Stunden
    über Infektionsgefahren zu unterrichten und in
    Grundfragen der Infektionsverhütung sowie über
    Desinfektionsmaßnahmen zu unterweisen. Weiterhin
    hat der Leistungserbringer das Einsatzpersonal
    jährlich mindestens vier Stunden über den
    Themenbereich „Weiterführende Versorgungsmaßnahmen
    durch nichtärztliches Personal“ (mit
    Überprüfung der Herz-Lungen-Wiederbelebung)
    zu unterrichten.....

    Unser Ausbilder sprach die ganze Zeit was von der Hessischen RD-Betriebsverordnung, aber da finde ich nix.
    Hintergrund ist folgender:
    Bei uns machen die RS nur 16 h, die RettAss 38 h Fortbildung jährlich.

    Gruß
    Flo
    Gruß
    Flo
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  4. #19
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    @ Scholdes:

    Hess. RD-Betriebsverordnung:

    § 2
    Fachliche Eignung des Einsatzpersonals
    (1) Auf Fahrzeugen ausschließlich für den Krankentransport darf der
    Leistungserbringer ungeachtet der Organisationsform des
    Rettungsdienstes nur Personen einsetzen, die mindestens
    1. als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine
    Sanitätsausbildung mit mindestens 48 Stunden
    entsprechend Anlage II bei einer anerkannten
    Hilfsorganisation oder anderen anerkannten Stelle und
    2. als Beifahrerin oder Beifahrer eine Ausbildung nach § 1
    der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von
    Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 27.
    Januar 1992 (StAnz. S. 448) abgeschlossen haben und
    jährlich zu den Themenbereichen des Krankentransports
    fortgebildet werden. Die Fortbildung muss mindestens 16
    Stunden betragen, von denen sich 5 Stunden auf die
    Hygiene beziehen sollen.
    (2) Werden die Leistungen des Krankentransports ganz oder teilweise in
    organisatorischer Einheit mit der Notfallversorgung erbracht, hat der
    Leistungserbringer die eingesetzten Fahrzeuge wie folgt zu besetzen:
    1. als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer mit Personen,
    die mindestens eine vierwöchige theoretische Ausbildung
    und eine zweiwöchige klinisch praktische Ausbildung
    entsprechend § 1 Abs. 1 der in Abs. 1 Nr. 2 genannten
    Verordnung abgeschlossen haben und
    2. als Beifahrerin oder Beifahrer mit Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom
    10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), zuletzt geändert durch
    Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390),
    besitzen.


    In Verbindung mit HRDG heisst das:

    Im RD auch für RS 30+8 Std jährliche Pflichtfortbildung,

    bei RS, die ausschliesslich im qualifiziertem Krankentransport eingesetzt werden, reichen die 16 Std. aus.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Wo fährst Du denn?
    MfG

    brause

  5. #20
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    @brause
    Bei einem der leistungserbringer in FFM.
    Da hieß es bis vor kurzem für Sanis reichen 16 Stunden.

    Äh, wegen den 38 h in Verbindung mit dem HRDG: das steht dann aber explizit nur im RD-Plan für Hessen wie schon von mir Zitiert, oder?
    Gruß
    Flo
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  6. #21
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    jeder weiß was, nur nicht das richtige

  7. #22
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    @ Dem kleinen Hans:

    Was ist das denn für ein Beitrag, ich denke doch, dass meine Antwort zur Klärung beigetragen hat, oder etwa nicht?

    Oder was weisst Du, was richtiger ist? Lass uns nicht dumm sterben.
    MfG

    brause

  8. #23
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    In der Regel handhabt das auch jeder Kreis anders. Es gibt Kreise, die fordern von ALLEN, die einen RTW oder KTW besetzen wollen 30 Std im Vorjahr, andere fordern 60 Std und wieder andere sagen, "wir entscheiden von Fall zu Fall, ob jemand fit ist".

    Zurück zum Ursprungsthema:
    Dass jemand wegen Schwangerschaft ausgeschlossen wird halte ich für eine etwas falsche Formulierung. Ich denke hier geht es um die Anweisung während der Schwangerschaft keinen ehrenamtlichen RTW oder KTW zu besetzen. Um hauptamtliche Fzge wird es ja wohl kaum gehen, da dort die Entscheidung allein der Gynäkologe der Frau treffen darf und kann, ob die werdende Mutter noch arbeiten darf oder nicht. Fortbildungen kann Frau auch während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes besuchen.

    Zu dem Einheitsführer:
    Wenn die Person keine Lust hat für seine Leute Fortbildungen zu organisieren, dann sollte mal drüber nachgedacht werden, ob diese Person auf dem richtigen Posten sitzt! Es liegt im originären Aufgabenkreis eines Einheitsführers, seine Leute aus- und fortzubilden, damit sie im Einsatzfall auch die nötigen Wissenstände haben um effektiv und fachlich helfen zu können, sonst kann man die Einheit auch gleich auflösen!

    Wenn sich einer querstellen sollte (das kann übrigens nur der Träger des RD/KT - idR. der Landkreis) wegen der fehleden Stunden: als Fortbildung zählt alles, was dienlich sein kann also z.B. auch der 2-Wochenenden-Lehrgang (4x8=32 Std!) "Breitenausbilder-EH-LSM" oder "Psychosoziale Notfallversorgung". "Einflüsse kollektiven Genusses verdorrter chlorophylhaltiger Natursubstanzen in Verbindung mit Stoffen der Gruppe der kontrolliert erhitzten und abgekühlten Kohlenstoffverbindungen" (kurz der Lehrgang "Wir rauchen und saufen bis zum Umfallen" - muss natürlich anders benannt werden um als Lehrgang durch zu gehen ;-) ) ist auch eine Möglichkeit... .

    Möglichkeiten noch schnell 30 Stunden zusammen zu bekommen sind also derer viele. Die FoBi auf den Landes-Organisationseigenen RD-Schulen sind übrigens idR. für Mitglieder des LV kostenfrei! Also einfach mal eine Ebene über den Einheitsführer gehen und den örtlichen Leiter der HiOrg (Wachleiter, Dienststellenleiter, ...) ansprechen und die Zuweisung eines solchen Lehrganges absprechen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #24
    jesko_hi Gast
    Bei uns gibt es nur einen Dienststellenleiter. Und die antwort meines Dienststellenleiters bezüglich der Fortbildungsstunden war, ist nicht mehr problem.

    Erlich gesagt haben meine Frau und ich kein Geld um für 500 euro eine Blockfortbildung zu besuchen.

  10. #25
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    Nochmal

    dann hat deine Frau dieses Jahr keine Fortbildung. Ist auch nicht weiter schlimm.
    Nächstes Jahr geht sie auf die erste Fortbidlung die angeboten wird (z.b. 11-14 Januar) und kann ab 15 wieder ganz regulär Retten.

    Und dieses Jahr kann sie an theroetischen WBs teilnehmen...

    Und dein DSL hat auch einen Chef, wette ich um Geld

    Alternativ würde ich zum Chef sagen "Leck mir die Wurst" und mir eine andere Wache suchen.
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