Ich wüsste nicht, was dagegenspricht, wenn Deine Frau zu Fortbildungsveranstaltungen auf der Wache, in Schulen, in Krankenhäusern geht.
Sie darf nicht im RD oder KatS oder SanD eingestezt werden, aber ein betreten der Wache oder des heweiligen Veranstaltungsortes kann man Ihr eigentlich aufgrund der Schwangerschaft nicht untersagen.