"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
hmmm
was mich wundert ist das sie die fortbildung nicht machen konnte.
an einer normalen rettungsdienstschule ist das schmutzigste die zivis ;-) daher sollte kein infektionsrisiko bestehen. aber sie darf selbst dieses jahr nach der geburt noch fahren. die stunden sollen bis ende des jahres absolviert sein, das heist 31.12. und dann nächstes jahr auf die fortbildung. wobei wenn sie in mutterschutz ist, würde auch blockunterricht gehen.
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
1.) Das mit der Schwanger schaft und dem Infektionsschutzgesetz kappier´ ich nicht! Muss man sich vor Schwangeren schützen, oder muss man Schwangere schützen? Meintest Du evtl. das Mutterschutzgesetz?
2.) Warum darf man/frau wegen einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden?
3.) Ich habe jetzt dien einzelnen Gesetze nicht zur Hand, aber: Ist es im Gesetz so verankert, dass ich 30 Fortbildungsstunden pro Jahr machen muss, oder sind das organisationsinterne Regelungen?
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich kapiere das auch noch nicht ganz, denke aber auch an das MSGZitat von Mr. Blaulicht
wobei ich nicht verstehe warum man dann nicht im U Raum rumsitzen darf
Ich denke / hoffe das es sich um eine "Beurlaubung handelt.Zitat von Mr. Blaulicht
wenn man das so genau wüsste :-) es lebe der FöderalismusZitat von Mr. Blaulicht
Fakt ist das man seine Frau nicht mit nochmals 30 Minusstunden belasten darf
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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...gibts bestimmt Kollegen aus Hessen die mir weiterhelfen können.
Ich such mir den Wolf, wo geschrieben steht wieviel Fortbildung pro Jahr gemacht werden muss und ob es einen Unterschied zwischen RH, RettSan und RettAss dabei gibt.
Das einzige was ich gefunden habe wo explizit was über Fortbildung steht ist der Hessische Rettungsdienstplan:
3.5.2 Fortbildung des Einsatzpersonals
Die Fortbildung muss regelmäßig erfolgen und kalenderjährlich
mindestens 30 Stunden umfassen.
Davon sollen mindestens fünfzig von Hundert auf
Themenbereiche aus dem folgenden Katalog entfallen.
Darüber hinaus hat der Leistungserbringer
das Einsatzpersonal jährlich mindestens vier Stunden
über Infektionsgefahren zu unterrichten und in
Grundfragen der Infektionsverhütung sowie über
Desinfektionsmaßnahmen zu unterweisen. Weiterhin
hat der Leistungserbringer das Einsatzpersonal
jährlich mindestens vier Stunden über den
Themenbereich „Weiterführende Versorgungsmaßnahmen
durch nichtärztliches Personal“ (mit
Überprüfung der Herz-Lungen-Wiederbelebung)
zu unterrichten.....
Unser Ausbilder sprach die ganze Zeit was von der Hessischen RD-Betriebsverordnung, aber da finde ich nix.
Hintergrund ist folgender:
Bei uns machen die RS nur 16 h, die RettAss 38 h Fortbildung jährlich.
Gruß
Flo
Gruß
Flo
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Achtung Achtung!!
Bilden Sie eine Gasse, es folgen weitere Großfahrzeuge!!!
- D A S G I L T A U C H F Ü R D I E S T R A S S E N B A H N !! -
@ Scholdes:
Hess. RD-Betriebsverordnung:
§ 2
Fachliche Eignung des Einsatzpersonals
(1) Auf Fahrzeugen ausschließlich für den Krankentransport darf der
Leistungserbringer ungeachtet der Organisationsform des
Rettungsdienstes nur Personen einsetzen, die mindestens
1. als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine
Sanitätsausbildung mit mindestens 48 Stunden
entsprechend Anlage II bei einer anerkannten
Hilfsorganisation oder anderen anerkannten Stelle und
2. als Beifahrerin oder Beifahrer eine Ausbildung nach § 1
der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 27.
Januar 1992 (StAnz. S. 448) abgeschlossen haben und
jährlich zu den Themenbereichen des Krankentransports
fortgebildet werden. Die Fortbildung muss mindestens 16
Stunden betragen, von denen sich 5 Stunden auf die
Hygiene beziehen sollen.
(2) Werden die Leistungen des Krankentransports ganz oder teilweise in
organisatorischer Einheit mit der Notfallversorgung erbracht, hat der
Leistungserbringer die eingesetzten Fahrzeuge wie folgt zu besetzen:
1. als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer mit Personen,
die mindestens eine vierwöchige theoretische Ausbildung
und eine zweiwöchige klinisch praktische Ausbildung
entsprechend § 1 Abs. 1 der in Abs. 1 Nr. 2 genannten
Verordnung abgeschlossen haben und
2. als Beifahrerin oder Beifahrer mit Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom
10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390),
besitzen.
In Verbindung mit HRDG heisst das:
Im RD auch für RS 30+8 Std jährliche Pflichtfortbildung,
bei RS, die ausschliesslich im qualifiziertem Krankentransport eingesetzt werden, reichen die 16 Std. aus.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Wo fährst Du denn?
MfG
brause
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