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Thema: Rettungsdienst Fortbildungsstunden

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  1. #1
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Japp

    Zitat Dr House

    "Sie haben ,wie viele andere Frau auch, einen Parasiten. Frauen geben dem Parasiten einen Namen und ziehen ihm lustige Kleider an"

    Und meine Mama hatte als sie schwanger war immer einen Krankenschein

    ernsthaft

    Ich hoffe du weisst wie es gemeint war ...

    Jo Jo

    Gruß Michael dem seine Mutter nicht krank geschrieben wurde

    PS: ich bin zu alt ( Kopf kratz )
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  2. #2
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    hmmm
    was mich wundert ist das sie die fortbildung nicht machen konnte.
    an einer normalen rettungsdienstschule ist das schmutzigste die zivis ;-) daher sollte kein infektionsrisiko bestehen. aber sie darf selbst dieses jahr nach der geburt noch fahren. die stunden sollen bis ende des jahres absolviert sein, das heist 31.12. und dann nächstes jahr auf die fortbildung. wobei wenn sie in mutterschutz ist, würde auch blockunterricht gehen.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  3. #3
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    1.) Das mit der Schwanger schaft und dem Infektionsschutzgesetz kappier´ ich nicht! Muss man sich vor Schwangeren schützen, oder muss man Schwangere schützen? Meintest Du evtl. das Mutterschutzgesetz?
    2.) Warum darf man/frau wegen einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden?
    3.) Ich habe jetzt dien einzelnen Gesetze nicht zur Hand, aber: Ist es im Gesetz so verankert, dass ich 30 Fortbildungsstunden pro Jahr machen muss, oder sind das organisationsinterne Regelungen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    1.) Das mit der Schwanger schaft und dem Infektionsschutzgesetz kappier´ ich nicht! Muss man sich vor Schwangeren schützen, oder muss man Schwangere schützen? Meintest Du evtl. das Mutterschutzgesetz?
    Ich kapiere das auch noch nicht ganz, denke aber auch an das MSG
    wobei ich nicht verstehe warum man dann nicht im U Raum rumsitzen darf

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    2.) Warum darf man/frau wegen einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden?
    Ich denke / hoffe das es sich um eine "Beurlaubung handelt.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    3.) Ich habe jetzt dien einzelnen Gesetze nicht zur Hand, aber: Ist es im Gesetz so verankert, dass ich 30 Fortbildungsstunden pro Jahr machen muss, oder sind das organisationsinterne Regelungen?
    wenn man das so genau wüsste :-) es lebe der Föderalismus
    Fakt ist das man seine Frau nicht mit nochmals 30 Minusstunden belasten darf
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Wo wir grad beim Thema Fortbildung sind...

    ...gibts bestimmt Kollegen aus Hessen die mir weiterhelfen können.
    Ich such mir den Wolf, wo geschrieben steht wieviel Fortbildung pro Jahr gemacht werden muss und ob es einen Unterschied zwischen RH, RettSan und RettAss dabei gibt.
    Das einzige was ich gefunden habe wo explizit was über Fortbildung steht ist der Hessische Rettungsdienstplan:

    3.5.2 Fortbildung des Einsatzpersonals
    Die Fortbildung muss regelmäßig erfolgen und kalenderjährlich
    mindestens 30 Stunden umfassen.
    Davon sollen mindestens fünfzig von Hundert auf
    Themenbereiche aus dem folgenden Katalog entfallen.
    Darüber hinaus hat der Leistungserbringer
    das Einsatzpersonal jährlich mindestens vier Stunden
    über Infektionsgefahren zu unterrichten und in
    Grundfragen der Infektionsverhütung sowie über
    Desinfektionsmaßnahmen zu unterweisen. Weiterhin
    hat der Leistungserbringer das Einsatzpersonal
    jährlich mindestens vier Stunden über den
    Themenbereich „Weiterführende Versorgungsmaßnahmen
    durch nichtärztliches Personal“ (mit
    Überprüfung der Herz-Lungen-Wiederbelebung)
    zu unterrichten.....

    Unser Ausbilder sprach die ganze Zeit was von der Hessischen RD-Betriebsverordnung, aber da finde ich nix.
    Hintergrund ist folgender:
    Bei uns machen die RS nur 16 h, die RettAss 38 h Fortbildung jährlich.

    Gruß
    Flo
    Gruß
    Flo
    ----------
    Achtung Achtung!!
    Bilden Sie eine Gasse, es folgen weitere Großfahrzeuge!!!
    - D A S G I L T A U C H F Ü R D I E S T R A S S E N B A H N !! -

  6. #6
    Registriert seit
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    @ Scholdes:

    Hess. RD-Betriebsverordnung:

    § 2
    Fachliche Eignung des Einsatzpersonals
    (1) Auf Fahrzeugen ausschließlich für den Krankentransport darf der
    Leistungserbringer ungeachtet der Organisationsform des
    Rettungsdienstes nur Personen einsetzen, die mindestens
    1. als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine
    Sanitätsausbildung mit mindestens 48 Stunden
    entsprechend Anlage II bei einer anerkannten
    Hilfsorganisation oder anderen anerkannten Stelle und
    2. als Beifahrerin oder Beifahrer eine Ausbildung nach § 1
    der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von
    Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vom 27.
    Januar 1992 (StAnz. S. 448) abgeschlossen haben und
    jährlich zu den Themenbereichen des Krankentransports
    fortgebildet werden. Die Fortbildung muss mindestens 16
    Stunden betragen, von denen sich 5 Stunden auf die
    Hygiene beziehen sollen.
    (2) Werden die Leistungen des Krankentransports ganz oder teilweise in
    organisatorischer Einheit mit der Notfallversorgung erbracht, hat der
    Leistungserbringer die eingesetzten Fahrzeuge wie folgt zu besetzen:
    1. als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer mit Personen,
    die mindestens eine vierwöchige theoretische Ausbildung
    und eine zweiwöchige klinisch praktische Ausbildung
    entsprechend § 1 Abs. 1 der in Abs. 1 Nr. 2 genannten
    Verordnung abgeschlossen haben und
    2. als Beifahrerin oder Beifahrer mit Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes vom
    10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), zuletzt geändert durch
    Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390),
    besitzen.


    In Verbindung mit HRDG heisst das:

    Im RD auch für RS 30+8 Std jährliche Pflichtfortbildung,

    bei RS, die ausschliesslich im qualifiziertem Krankentransport eingesetzt werden, reichen die 16 Std. aus.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Wo fährst Du denn?
    MfG

    brause

  7. #7
    Registriert seit
    12.09.2005
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    90
    @brause
    Bei einem der leistungserbringer in FFM.
    Da hieß es bis vor kurzem für Sanis reichen 16 Stunden.

    Äh, wegen den 38 h in Verbindung mit dem HRDG: das steht dann aber explizit nur im RD-Plan für Hessen wie schon von mir Zitiert, oder?
    Gruß
    Flo
    ----------
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