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Thema: Rettungsdienst Fortbildungsstunden

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  1. #1
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    Im Moment ist sie eh Krankgeschrieben und darf keine Rettung / San Dienst machen.

    Dann ist es doch scheiß egal ob sie eine Fortbildung hat oder nicht

    Und wenn sie dann wieder fit ist besucht Sie den nächsten Termin und ist wieder
    combat ready

    und die Fortbildung für 07 hat Sie einfach nicht . Fertig .

    Die "Übernahme" der Fortbildungstunden ist übrigens nicht zulässig vgl. diverse Rettungsdienstgesetze
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #2
    jesko_hi Gast
    welches Amt ist dafür zuständig, damit ich mich mal genauer erkundigen kann?

  3. #3
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    Frag doch einfach eine Rettungsdienstschule in deinen Beritt

    wenn man ehrlich ist macht es keinen Sinn mehr mit aller Gewalt dieses Jahr noch eine FB zu machen. Besser nächstes Jahr mit 0 anfangen und dann in aller Ruhe die FB machen

    evtl kann sie ja dieses Jahr noch einige Stunden als "Goodwill" birngen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  4. #4
    jesko_hi Gast
    meinst du mit bei null anfangen, das Sie ohne RH anfangen soll und den RH neu machen soll?

  5. #5
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    Schwachsinn

    sie ist RH, der kann ihr keiner abholen denn sie hat die Ausbildung

    Da muss man auch nix verlängern

    Man darf u.u. nur aktiv Menschenleben retten wenn man innerhalb der letzten 12 Monate auf Weiterbildung war.

    So wenn deine Frau dank deines Einsatzes dieses Jahr keine Rettung fährt dann braucht sie keine Weiterbildung.

    Wenn sie wieder gesund ist dann kann sie erst wieder Rettung fahren, wenn sie die Fortbildung hat ...

    dann aber wieder max 12 Monate ...

    alles andere ist hanebüchener SCH***D***K
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  6. #6
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Im Moment ist sie eh Krankgeschrieben und darf keine Rettung / San Dienst machen.
    Schwangerschaft macht Krank ???

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Brandbatsch Beitrag anzeigen
    Schwangerschaft macht Krank ???

    Gruß Michael
    Japp

    Zitat Dr House

    "Sie haben ,wie viele andere Frau auch, einen Parasiten. Frauen geben dem Parasiten einen Namen und ziehen ihm lustige Kleider an"

    Und meine Mama hatte als sie schwanger war immer einen Krankenschein

    ernsthaft

    Ich hoffe du weisst wie es gemeint war ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Japp

    Zitat Dr House

    "Sie haben ,wie viele andere Frau auch, einen Parasiten. Frauen geben dem Parasiten einen Namen und ziehen ihm lustige Kleider an"

    Und meine Mama hatte als sie schwanger war immer einen Krankenschein

    ernsthaft

    Ich hoffe du weisst wie es gemeint war ...

    Jo Jo

    Gruß Michael dem seine Mutter nicht krank geschrieben wurde

    PS: ich bin zu alt ( Kopf kratz )
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  9. #9
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    hmmm
    was mich wundert ist das sie die fortbildung nicht machen konnte.
    an einer normalen rettungsdienstschule ist das schmutzigste die zivis ;-) daher sollte kein infektionsrisiko bestehen. aber sie darf selbst dieses jahr nach der geburt noch fahren. die stunden sollen bis ende des jahres absolviert sein, das heist 31.12. und dann nächstes jahr auf die fortbildung. wobei wenn sie in mutterschutz ist, würde auch blockunterricht gehen.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  10. #10
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    1.) Das mit der Schwanger schaft und dem Infektionsschutzgesetz kappier´ ich nicht! Muss man sich vor Schwangeren schützen, oder muss man Schwangere schützen? Meintest Du evtl. das Mutterschutzgesetz?
    2.) Warum darf man/frau wegen einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden?
    3.) Ich habe jetzt dien einzelnen Gesetze nicht zur Hand, aber: Ist es im Gesetz so verankert, dass ich 30 Fortbildungsstunden pro Jahr machen muss, oder sind das organisationsinterne Regelungen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    1.) Das mit der Schwanger schaft und dem Infektionsschutzgesetz kappier´ ich nicht! Muss man sich vor Schwangeren schützen, oder muss man Schwangere schützen? Meintest Du evtl. das Mutterschutzgesetz?
    Ich kapiere das auch noch nicht ganz, denke aber auch an das MSG
    wobei ich nicht verstehe warum man dann nicht im U Raum rumsitzen darf

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    2.) Warum darf man/frau wegen einer Schwangerschaft ausgeschlossen werden?
    Ich denke / hoffe das es sich um eine "Beurlaubung handelt.


    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    3.) Ich habe jetzt dien einzelnen Gesetze nicht zur Hand, aber: Ist es im Gesetz so verankert, dass ich 30 Fortbildungsstunden pro Jahr machen muss, oder sind das organisationsinterne Regelungen?
    wenn man das so genau wüsste :-) es lebe der Föderalismus
    Fakt ist das man seine Frau nicht mit nochmals 30 Minusstunden belasten darf
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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