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Thema: Rettungsdienst Fortbildungsstunden

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  1. #1
    Registriert seit
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    @ Dem kleinen Hans:

    Was ist das denn für ein Beitrag, ich denke doch, dass meine Antwort zur Klärung beigetragen hat, oder etwa nicht?

    Oder was weisst Du, was richtiger ist? Lass uns nicht dumm sterben.
    MfG

    brause

  2. #2
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    2.651
    In der Regel handhabt das auch jeder Kreis anders. Es gibt Kreise, die fordern von ALLEN, die einen RTW oder KTW besetzen wollen 30 Std im Vorjahr, andere fordern 60 Std und wieder andere sagen, "wir entscheiden von Fall zu Fall, ob jemand fit ist".

    Zurück zum Ursprungsthema:
    Dass jemand wegen Schwangerschaft ausgeschlossen wird halte ich für eine etwas falsche Formulierung. Ich denke hier geht es um die Anweisung während der Schwangerschaft keinen ehrenamtlichen RTW oder KTW zu besetzen. Um hauptamtliche Fzge wird es ja wohl kaum gehen, da dort die Entscheidung allein der Gynäkologe der Frau treffen darf und kann, ob die werdende Mutter noch arbeiten darf oder nicht. Fortbildungen kann Frau auch während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes besuchen.

    Zu dem Einheitsführer:
    Wenn die Person keine Lust hat für seine Leute Fortbildungen zu organisieren, dann sollte mal drüber nachgedacht werden, ob diese Person auf dem richtigen Posten sitzt! Es liegt im originären Aufgabenkreis eines Einheitsführers, seine Leute aus- und fortzubilden, damit sie im Einsatzfall auch die nötigen Wissenstände haben um effektiv und fachlich helfen zu können, sonst kann man die Einheit auch gleich auflösen!

    Wenn sich einer querstellen sollte (das kann übrigens nur der Träger des RD/KT - idR. der Landkreis) wegen der fehleden Stunden: als Fortbildung zählt alles, was dienlich sein kann also z.B. auch der 2-Wochenenden-Lehrgang (4x8=32 Std!) "Breitenausbilder-EH-LSM" oder "Psychosoziale Notfallversorgung". "Einflüsse kollektiven Genusses verdorrter chlorophylhaltiger Natursubstanzen in Verbindung mit Stoffen der Gruppe der kontrolliert erhitzten und abgekühlten Kohlenstoffverbindungen" (kurz der Lehrgang "Wir rauchen und saufen bis zum Umfallen" - muss natürlich anders benannt werden um als Lehrgang durch zu gehen ;-) ) ist auch eine Möglichkeit... .

    Möglichkeiten noch schnell 30 Stunden zusammen zu bekommen sind also derer viele. Die FoBi auf den Landes-Organisationseigenen RD-Schulen sind übrigens idR. für Mitglieder des LV kostenfrei! Also einfach mal eine Ebene über den Einheitsführer gehen und den örtlichen Leiter der HiOrg (Wachleiter, Dienststellenleiter, ...) ansprechen und die Zuweisung eines solchen Lehrganges absprechen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    jesko_hi Gast
    Bei uns gibt es nur einen Dienststellenleiter. Und die antwort meines Dienststellenleiters bezüglich der Fortbildungsstunden war, ist nicht mehr problem.

    Erlich gesagt haben meine Frau und ich kein Geld um für 500 euro eine Blockfortbildung zu besuchen.

  4. #4
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    3.360
    Nochmal

    dann hat deine Frau dieses Jahr keine Fortbildung. Ist auch nicht weiter schlimm.
    Nächstes Jahr geht sie auf die erste Fortbidlung die angeboten wird (z.b. 11-14 Januar) und kann ab 15 wieder ganz regulär Retten.

    Und dieses Jahr kann sie an theroetischen WBs teilnehmen...

    Und dein DSL hat auch einen Chef, wette ich um Geld

    Alternativ würde ich zum Chef sagen "Leck mir die Wurst" und mir eine andere Wache suchen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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