@WAF-18-83-1:
Das ist vollkommen richtig. Ich denke man muss niemandem eine Axt in die Motorhaube schlagen um ihm klar zu machen, dass es dort nicht weiter geht. Aber sicher ist das notieren des Kennzeichens und das hinweisen auf die Rechte sehr wirksam. Falls es immernoch nicht reicht wird sicher die Geldstrafe nach einer Anzeige sehr wirksam sein (zumindest fürs nächste mal). Wenn aber eskaliert, dann muss man halt (gegeben der Verhältnismäßigkeit) den §16 Art.2 Abs.2 (Freiheit der Person) einschränken.
Dazu muss ich mit Sicherheit keine Axt in die Motorhaube kloppen -> Ist meines erachtens (wieder Verhältnismäßigkeit) Sachbeschädigung, die vermieden hätte werden können und somit zur Strafe zu bringen.





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