Zitat Zitat von Pille112
Mir ging es nur darum das man sich auf rechtlich sehr dünnem Eis bewegt wenn man die Sonntagsrechte wahrnimmt aufgrund einer Alarmierung einer anderen Einheit.
Nö, tust du ja nicht...

Denn mit der Alarmierung bekommst du ja deine Sonntagsrechte...

Und da für den gebrauch der Weihnachtsbaumbeleuchtung mit Blaskapelle nur die Vorraussetzung der Sonderrechte ist, darfste die auch ohne Probleme benutzen...

MfG Fabsi