Nö, tust du ja nicht...Zitat von Pille112
Denn mit der Alarmierung bekommst du ja deine Sonntagsrechte...
Und da für den gebrauch der Weihnachtsbaumbeleuchtung mit Blaskapelle nur die Vorraussetzung der Sonderrechte ist, darfste die auch ohne Probleme benutzen...
MfG Fabsi