Ich habe mich bei uns in der Chefetage eben deswegen erkundigt.
Bist du auf Bewegungsfahrt oder sonstwo, darfst du mit Weihnachtsbeleuchtung deine Wache anfahren. Anmeldung bei der LST ist erwünscht, die kann dann auch sagen: "Nö, so dringend is a ned", aber rein rechtlich kannst du mit Blasmusik hinfahren, da ja die Vorraussetzungen des §35 STVO erfüllt werden!





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