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Thema: Sonderrechte...

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  1. #1
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    Mir ging es nur darum das man sich auf rechtlich sehr dünnem Eis bewegt wenn man die Sonntagsrechte wahrnimmt aufgrund einer Alarmierung einer anderen Einheit.

    Logisch, wenn man die Lst fragt und die "Ja" sagen, dass dann die hiermit erteilten SR auch wahrgenommen werden können und sollten - denn es wurde ja der Auftrag dazu erteilt.
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Pille112
    Mir ging es nur darum das man sich auf rechtlich sehr dünnem Eis bewegt wenn man die Sonntagsrechte wahrnimmt aufgrund einer Alarmierung einer anderen Einheit.
    Nö, tust du ja nicht...

    Denn mit der Alarmierung bekommst du ja deine Sonntagsrechte...

    Und da für den gebrauch der Weihnachtsbaumbeleuchtung mit Blaskapelle nur die Vorraussetzung der Sonderrechte ist, darfste die auch ohne Probleme benutzen...

    MfG Fabsi

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