Also so irgendwie komm ich da nicht ganz mit...Zitat von Pille112
Wenn ein FWler eine Bewegungsfahrt mit einem RTW macht (weil er auch noch in einer anderen HiOrg ist) und wird dann zu einem Einsatz alarmiert...
Dann hat er wie die anderen auch, erst einmal nach StVO §35 Sonderrechte.
Da er, bei geltender Gesetzeslage, bei einer Fahrt unter Sonderrechten auch vom Wegerecht gebrauch machen darf, spricht absolut nichts dagegen die Bewegungsfahrt ab zu brechen und mit Musik zum GH zu fahren.
Sinnvoll wäre es natürlich, dies bei der Lst. anzumelden.
(Generell kann man ja mal mit seinem Chef der HiOrg sprechen, ob dieser nicht irgend etwas strickt dagegen hat...)
MfG Fabsi